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14.07.2010 | Planungszone betreffend den Bau von Antennenanlagen: Ergänzung Baureglement / Öffentliche Auflage


Am 30. April 2008 hat der Gemeinderat beschlossen, betreffend den Bau von Antennenanlagen für das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone im Sinne des Artikel 62 ff des kantonalen Baugesetzes zu erlassen (siehe Publikationen vom 31. Juli 2008 und 7. August 2008). Der Gemeinderat beabsichtigte damit, eine Lösung für den in der Bevölkerung zum Teil umstrittenen Bau von Antennenanlagen zu finden.
 
Der Gemeinderat bringt nun gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den neuen Artikel 11bis des Baureglements vom 23. Mai 2007 zur öffentlichen Auflage. Der neue Artikel soll den künftigen Bau von Antennenanlagen in der Gemeinde regeln.
 
Die Akten liegen vom 22. Juli 2010 bis 23. August 2010 bei der Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen auf (Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag von 08.30 bis 11.30 Uhr).
 

Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung erhoben werden. Diese sind an die Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen zu richten.

Artikel Antennenanlagen

 

 

Konolfingen, 14. Juli 2010                                  Gemeinderat Konolfingen


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