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 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos – was tun? 
Bei Arbeitslosigkeit melden Sie sich frühzeitig, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, persönlich bei uns am Schalter der Abteilung Präsidiales (ab diesem Datum wird die Arbeitslosenentschädigung berechnet). Bitte nehmen Sie Ihren AHV-Ausweis mit, AusländerInnen zusätzlich den Ausländerausweis.

Sie erhalten bei uns ein Couvert mit diversen Informationen und Broschüren rund um die Arbeitslosigkeit.

Die Anmeldung wird anschliessend dem RAV Gümligen (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) weitergeleitet. Von dort erhalten Sie einen Termin für den Besuch eines Info-Tages in Bern (obligatorisch) und werden zu einem Beratungsgespräch eingeladen, um das Vorgehen zu Ihrer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt festzulegen.

Die Gemeinde ist nur für die Anmeldung zuständig. Bei Fragen betreffend Beratung und Vermittlung wenden Sie sich bitte ans RAV Gümligen (siehe Kontaktangaben in rechter Spalte).

Bei Fragen betreffend Arbeitslosenentschädigung, die Höhe Ihres Taggeldes etc. wenden Sie sich bitte an die Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Info-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.
 
Anmeldung zur Stellenvermittlung
Sie können sich auch bloss zur Stellenvermittlung anmelden (Anmeldeformulare am Schalter der Abteilung Präsidiales erhältlich).
 
Rechtsberatung zum Thema Arbeit

  
 

 Weitere Informationen
  

 Kontaktangaben

 Kontakt RAV Gümligen
Bern und Mittelland
Worbstrasse 223
3073 Gümligen
Telefon 031 950 91 11 
Kontakt

  

 Adressen
  
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