Wo kann ich eine Altersrente beantragen?
Wenn Sie bereits Bezügerin oder Bezüger einer IV- oder Hinterlassenenrente waren, wenden Sie sich bitte an die Ausgleichskasse, welche Ihnen die Rente zuletzt ausbezahlt hat. Ansonsten ist die Ausgleichskasse zuständig, bei der Sie zuletzt AHV-Beiträge einbezahlt haben. Weitere Informationen finden Sie auch unter der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Können Sie mit der Altersrente Ihre Ausgaben nicht decken?
Dann haben Sie eventuell Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Genauere Informationen finden Sie unter den unten aufgeführten Publikationen und Merkblätter oder auf der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern.