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 Sozialabgaben

Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Ebenfalls beitragspflichtig sind Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Genauere Informationen erhalten Sie unter nebenstehenden Internetseiten.


Seit 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft. Neu muss sich jeder Hausdienstarbeitgeber bei den Sozialversicherungen anmelden. Für Hausdienstarbeitgeber sowie für andere Kleinunternehmen bietet die Ausgleichskasse des Kantons Bern ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren "Topcombi" an. Weitere Informationen finden sie hier.

  
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 Kontakt
Abteilung Finanzen
AHV-Zweigstelle
Bernstrasse 1
3510 Konolfingen
Tel. 031 790 45 15
Fax 031 790 45 69



Ausgleichskasse des Kantons Bern
Chutzenstrasse 10
3007 Bern
Tel. 031 379 79 79
Fax 031 379 79 00
www.akbern.ch

  

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