Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Ebenfalls beitragspflichtig sind Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Genauere Informationen erhalten Sie unter nebenstehenden Internetseiten.
Seit 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft. Neu muss sich jeder Hausdienstarbeitgeber bei den Sozialversicherungen anmelden. Für Hausdienstarbeitgeber sowie für andere Kleinunternehmen bietet die Ausgleichskasse des Kantons Bern ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren "Topcombi" an. Weitere Informationen finden sie hier.