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 Allgemeine Informationen


Das Schulsystem im Kanton Bern

Das Volksschulwesen ist eine gemeinsame Aufgabe der Gemeinden und des Kantons. Die Gemeinden sorgen dafür, dass jedes Kind die Volksschule besuchen kann. Im Auftrag der Erziehungsdirektion des Kantons Bern führen die Schulinspektorate die fachliche Aufsicht über Kindergärten und Schulen.

Dispensationen vom Unterricht

Gemäss Volksschulgesetz und Volksschulverordnung sind für Dispensationen vom Unterricht bis zu einer Woche pro Schuljahr die Schulleitung und mehr als eine Woche pro Schuljahr das Schulinspektorat via Schulkommission zuständig.

Freie Halbtage

Gemäss Volksschulgesetz sind Eltern berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.

Kindergarten

Der Kindergartenbesuch ist ein Schritt auf dem Weg zur Selbständigkeit. Damit verbunden ist die Integration in eine grössere Gruppe von Kindern und der Eintritt in das öffentliche Bildungswesen. Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Es besteht kein offizieller Kindergarten für 5-jährige. Diese werden nach Möglichkeit auf Gesuch hin aufgenommen.


Schulpflicht und Einschreiben

Jedes Kind, das vor dem 1. Mai das sechste Alterjahr vollendet hat, wird auf diesen Zeitpunkt schulpflichtig.
 
Im Schuljahr 2010/2011 ist jedes Kind mit Geburtsdatum vom 1. Mai 2003 bis 30.4. 2004 oder älter schulpflichtig. Im Schuljahr 2011/2012  werden Kinder mit Geburtsdatum vom 1.5. 2004 bis 30.4. 2005 oder älter schulpflichtig.
 
Das Einschreiben für die Schule findet jeweils im März statt. Eltern mit Kindern im schulpflichtigen Alter erhalten vom Schulsekretariat ein Schreiben mit Anmeldeformular.
 
Die Zuteilung der Kinder zu den Schulklassen erfolgt durch die Schulkommission und wird Ende Mai vorgenommen.

Spezialunterricht

Heilpädagogisches Ambulatorium, Legasthenie und Dyskalkulie, Logopädie, Psychomotorik

Schülerinnen und Schüler der Regelklassen mit Lernstörungen oder Lernbehinderungen können nach einer Abklärung und auf Antrag dem Spezialunterricht zugewiesen werden.


Unterrichtsfreie Halbtage

Die Schulkommission kann bis zu zehn Schulhalbtage pro Schuljahr als unterrichtsfrei erklären. Darin sind lokale Feiertage und Veranstaltungen, Schulhalbtage vor Ferienbeginn und Halbtage zur Verlängerung von Wochenenden (z.B. Karfreitag und Auffahrtswoche), die Durchführung von Sammlungen usw. inbegriffen.

Die Schulkommission kann von den zehn Schulhalbtagen bis zwei Halbtage für individuelle Hospitationen der Lehrerinnen und Lehrer in anderen Klassen oder im Kindergarten bewilligen.

Die Schulhalbtage sind für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei. Die Lehrpersonen bilden sich während dieser Zeit weiter, für sie gilt sie als Arbeitszeit.

In der Zeit vom 1. August 2008 bis 31. Juli 2009 wird für die Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler in Konolfingen der Unterricht gemäss folgender Tabelle ausfallen:

 
 
 
 
 
Anzahl Halbtage
Kirchbühl
 
Freitag
19.09.2008
Morgen
1
Stalden
 
Freitag
19.09.2008
Morgen
1
Kindergärten
 
Freitag 19.09.2008 Morgen
1
OSZ Stockhorn
 
Montag 13.10.2008
Morgen
1
Alle
 
Mittwoch
19.11.2008
Morgen

 1 

Alle
 
Freitag 
05.12.2008
ganzer Tag 
2
Dorf   Freitag
22.08.2008
Morgen
1
Alle
 
Montag
23.02.2009
ganzer Tag
2
Gysenstein   Mittwoch 05.11.2008 Morgen

1

Alle   Mittwoch 22.04.2009 Morgen

1

Alle Brücke Auffahrt Freitag 22.05.2009 ganzer Tag

2

Alle   Mittwoch 20.05.2009 Morgen

1


 


Volksschule

Die Volksschule umfasst 9 obligatorische Schuljahre. Die ersten 6 Jahre der Volksschule bilden die Primarstufe, die folgenden 3 Jahre die Sekundarstufe I.

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 Weitere Informationen
  

 Kantonale Behörden

 Kontakt

Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern
Telefon 031 633 85 11
www.erz.be.ch

Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland

Effingerstrasse 5, Postfach

3007 Bern
Telefon 031 633 87 55

Fax 031 633 87 64

Schulinspektorin
Eva Frischknecht
Meisenweg 2, 3400 Burgdorf
Telefon 034 428 66 63

Kantonale Erziehungsberatung Burgdorf-Emmental
Pestalozzistrasse 19, 3400 Burgdorf
Telefon 034 422 65 25
Fax 034 422 65 57
eb.burgdorf@bluewin.ch

  
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