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 Gifte

Notfälle
Bei Notfällen und Vergiftungen mit Chemikalien ist raschmöglichst ein Arzt aufzusuchen. In Vergiftungsfällen informiert das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum.

  • Im Notfall: Telefon 145 (24h-Notfallnummer)
  • In anderen Fällen: Telefon 044 251 66 66 (Bürozeiten)

Neues Chemikalienrecht
Seit August 2005 gilt in der Schweiz ein neues Chemikalienrecht. Für den Kauf von gefährlichen Chemikalien muss keine Bewilligung mehr eingeholt werden (z.B. früher Giftschein für die Giftklasse 2 bei der Gemeinde). Der Käufer muss nur noch einen Ausweis vorlegen und in einem Abgaberegister die sachgerechte Verwendung mittels Unterschrift bestätigen. Besonders gefährliche Chemikalien (z.B. früher Giftklasse 1) werden jedoch nur noch an berufliche Anwender verkauft.

Gefährlichkeitsmerkmale

können Sie unter www.cheminfo.ch herunterladen.

  
 

 Fragen?

Bei Fragen wenden sie sich bitte an:

Kantonales Laboratorium Bern
Abteilung Umweltschutz und Gifte
Muesmattstrasse 19
3000 Bern 9

Telefon 031 633 11 41

info.ugi.kl@gef.be.ch

  
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