Neues Antragsverfahren
Ab 1. März 2010
Ab 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen.
Reservieren Sie sich vorgängig einen Termin. Sie erfahren dort auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:
- alter Pass oder / und alte Identitätskarte
- Niederlassungsausweis
- Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. den Vormund zu begleiten.
Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Fall persönlich bei einer schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum bei der Beantragung des neuen Ausweises zu melden.
Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.
Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.
Den provisorischen Pass können Sie direkt im Ausweiszentrum Bern beantragen. Es sind dieselben Unterlagen wie beim E-Pass 10 und der Identitätskarte vorzulegen. Der Ausweis wird noch am selben Tag ausgestellt.
Auch Kinder benötigen einen E-Pass
Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragstellung ebenfalls persönlich anwesend sein.
Das Gesichtsbild (Foto) wird ab Geburt in den Ausweis aufgenommen, Fingerabdrücke erst ab dem 12. Altersjahr.
Die ersönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter:
Tel. 031 635 40 00
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00
oder
www.schweizerpass.ch