Bürgerrecht
Allgemeine Informationen zum Schweizer Bürgerrecht, zu den Einbürgerungsgesuchen sowie zur Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht erteilt das Bundesamt für Migration (BFM).
Ordentliche Einbürgerung
Die Abteilung Präsidiales im Gemeindehaus verfügt über alle nötigen Formulare für die ordentliche Einbürgerung und kann Sie bezüglich dem Verfahren informieren. Weitere Informationen über die ordentliche Einbürgerung
Die Voraussetzungen über die erleichterte Einbürgerung sowie die Wiedereinbürgerung sind auf der Internetseite des Bundesamt für Migration (BFM) ersichtlich. Das Gesuchsformular erhalten Sie bei der Abteilung Präsidiales im Gemeindehaus oder beim Bundesamt für Migration (Telefon 031 325 11 11). Für Fragen während dem Verfahren steht das Bundesamt zur Verfügung.
Doppelbürgerrecht / Verlust der Staatsangehörigkeit
Die Informationen sind auf der Internetseite des Bundesamt für Migration (BFM) ersichtlich.
Erwerb eines zusätzlichen Bürgerrechts in einem anderen Kanton
Erwirbt eine Person, welche im Kanton Bern heimatberechtigt ist, ein anderes Gemeindebürgerrecht, so verliert sie das bisherige. Das bisherige bernische Bürgerrecht kann beibehalten werden, wenn VOR der Einbürgerung eine entsprechende Erklärung abgegeben wird. Diese Erklärung ist schriftlich dem Zivilstandsamt des bernischen Heimatorts zuzustellen (Art. 3, Gesetz über das Kantonsbürgerrecht). Das Gesuchsformular ist ebenfalls auf der Abteilung Präsidiales im Gemeindehaus erhältlich.
Erleichterte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung