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 Scheidung

Die Scheidung kann von den Eheleuten gemeinsam oder nur von einem Eheteil beim Gericht beantragt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, Gründe darzulegen, die zur Scheidung führen.

Die Ehescheidung muss beim zuständigen Gericht im Wohnsitzkanton eines Eheteils beantragt werden. Für die Gemeinde Konolfingen ist das Kreisgericht in Schlosswil zuständig.

  
 

 Kontakt Kreisgericht

 Kontakt Kreisgericht Konolfingen
3082 Schlosswil
Telefon 031 710 51 51
Fax 031 710 51 50
gk7.schlosswil@jgk.be.ch

 

  
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