Das Mietamt Konolfingen ist zuständig für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus dem Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtrecht für Objekte in den Gemeinden Konolfingen, Häutligen, Freimettigen oder Niederhünigen.
Auskünfte
Das Sekretariat des Mietamts berät MieterInnen und VermieterInnen und erteilt einfache Auskünfte. Diese Dienstleistung ist kostenlos. Für Auskünfte und Mietzinshinterlegungen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Präsidiales.
Unterlagen
Mietverträge und Formulare für die Wohnungskündigung (nur für VermieterInnen) erhalten sie am Schalter im Gemeindehaus.
Kündigung und Pauschale
Ortsübliche Kündigungstermine sind: 30. April und 31. Oktober. Diese gelten, soweit im Mietvertrag nicht andere Kündigungstermine vereinbart wurden. Die Kündigungsfrist beträgt für Wohnungen 3 Monate und für Geschäftsräume 6 Monate, sofern nicht eine längere Frist im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Pauschale für allgemeine Kostensteigerung beträgt 0.5 bis 1%.
Streitigkeiten
In mietrechtlichen Streitigkeiten ist das Mietamt Konolfingen die zuständige Schlichtungsbehörde. Das Verfahren ist normalerweise kostenlos und wird eingeleitet mit einem schriftlichen Gesuch der MieterInnen oder VermieterInnen.
So ist zum Beispiel gegen Kündigung oder Mietzinserhöhung innert 30 Tagen seit Erhalt des Formulars ein Gesuch mit Rechtsbegehren und Begründung an das Mietamt Konolfingen einzureichen. Das Gesuch wird der Gegenpartei zur Stellungnahme zugeschickt. Anschliessend wird zu einer Vergleichsverhandlung im Gemeindehaus eingeladen.
Das Mietamt besteht aus drei Personen (PräsidentIn, BeisitzerIn Mieter und BeisitzerIn Vermieter) sowie dem Sekretariat. In erster Linie wird versucht, eine Einigung unter den Parteien herbeizuführen. Gelingt dies nicht, so entscheidet das Mietamt über:
- Nichtigkeit/Gültigkeit von Kündigungen
- Mieterstreckungsgesuchen
- Ansprüche bei hinterlegten Mietzinsen
In allen übrigen Fällen hat das Mietamt keine Entscheidungskompetenz. Es erteilt die Bewilligung zur Einreichung einer Klage beim ordentlichen Zivilgericht wenn keine Einigung erfolgt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Mietrecht erhalten Sie hier:
Mietrecht im Obligationenrecht
Hauseigentümerverband Schweiz
Mieterinnen- und Mieterverband
Mietrechtspraxis