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Gemeinde Konolfingen
Bernstrasse 1
3510 Konolfingen


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch bis 18.00 Uhr

Telefon 031 790 45 45
Fax 031 790 45 00

gemeinde(at)konolfingen.ch

 

weitere Kontakte:
Abteilungen Gemeindehaus

Bibliothek Konolfingen


 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Verschiedene Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zum Beispiel diverse gesetzliche Bestimmungen, individuelle Verträge und Gesamtarbeitsverträge. Unternehmerinnen und Unternehmer erfahren hier, wo sie sich über die rechtlichen Grundlagen informieren können und welche Behörden zuständig sind.

 

Arbeitsverhältnis

Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Arbeitsverhältnisse gelten und durch individuelle Abmachungen nicht geändert werden können (z.B. minimaler Ferienanspruch).

 

Schutz und Sicherheit

Für Anliegen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes sowie der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz können sich die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite an die zuständige kantonale Stelle wenden (häufig das Amt für Wirtschaft und Arbeit). Auf Bundesebene beschäftigen sich hauptsächlich folgende Stellen mit den Arbeitsschutzvorschriften: Leistungsbereich Arbeitsbedingungen des seco, Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS), SUVA.

 

Sozialversicherungen und Mutterschaftsversicherung

Auf dem Gründerportal des seco finden sich Informationen rund um das Thema Sozialversicherungen und Arbeit: obligatorische Versicherungen, Leistungen, Formalitäten bei der Anstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter usw. Umfassend informiert auch der KMU-Ratgeber des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Über den bezahlten Mutterschaftsurlaub informiert ebenfalls das BSV.

 

Arbeitskonflikte

Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus einzelnen Arbeitsverhältnissen sind die kantonalen Zivilgerichte (in erster Instanz häufig Arbeitsgerichte) zuständig. Für die Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten haben die Kantone und der Bund Schlichtungsstellen eingerichtet. Mehr Informationen dazu liefert das seco.

 

Arbeitslosenversicherung und Entlassungen

Die Internetseite treffpunkt-arbeit des seco (Bereich Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung) bietet Informationen nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Diese erhalten dort u. a. Auskünfte für schwierige wirtschaftliche Situationen: Massenentlassungen, Kurzarbeit, Schlechtwetterentschädigung etc.

 

Gleichstellung

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden sich auf den Internetseiten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsabgeordneten. Für Streitigkeiten in Bezug auf das Gleichstellungsgesetz bestehen Schlichtungsstellen.

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