Gemeinde Konolfingen
Bernstrasse 1
3510 Konolfingen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch bis 18.00 Uhr
Telefon 031 790 45 45
Fax 031 790 45 00
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Abteilungen Gemeindehaus
Sowohl der Bund als auch die Kantone und Gemeinden erheben direkte Steuern. Die indirekten Steuern sowie die Abgaben in Form von Belastungen des Konsums und des Verbrauchs sind dem Bund vorbehalten.
Das Verfahren für die Besteuerung von Unternehmen ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Bei Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) werden die Gewinn- und die Kapitalsteuer erhoben. Steuerpflichtig ist die juristische Person. Bei Personengesellschaften (Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) wird die Einkommenssteuer erhoben; besteuert wird die Inhaberin oder der Inhaber der Gesellschaft. Ausführliche Informationen bieten die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die kantonalen Steuerverwaltungen.
Zwischen den Kantonen bestehen beträchtliche Unterschiede bei der Belastung durch die direkten Steuern. Bei den kantonalen Steuerverwaltungen sowie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Unternehmerinnen und Unternehmer Informationen und Kalkulatoren, die Berechnungen und Vergleiche – auch internationale – ermöglichen.
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sie wird auf allen Stufen der Produktion und der Verteilung sowie bei der Einfuhr von Gegenständen erhoben, ferner beim inländischen Dienstleistungsgewerbe und bei den Bezügern von Dienstleistungen, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden.
Die Mehrwertsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer: Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, ihre Steuerpflicht selbst abzuklären und sich, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, anzumelden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt die nötige Dokumentation zur Verfügung und bietet Formulare und Hilfen zur Mehrwertsteuerpflicht, zur Anmeldung, zum papierlosen Austausch von mehrwertsteuerrelevanten Daten usw.
Wer Waren ein- oder ausführt, muss sie in Selbstverantwortung zur Zollabfertigung anmelden, deklarieren und allfällige Begünstigungen (Zollpräferenzen, -befreiungen oder -begünstigen wie Veredlungsverkehr oder Abgabenrückerstattungen) ausdrücklich beantragen. Die notwendigen Informationen und entsprechenden Online-Dienstleistungen stellt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zur Verfügung.