Farben ändernNormaler Kontrast  Schrift verkleinernAuf Standardschriftgrösse zurücksetzenSchrift vergrössern
 
Lade Bilder (diese Funktion benötigt JavaScript) ...
 

Gemeinde Konolfingen
Bernstrasse 1
3510 Konolfingen


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch bis 18.00 Uhr

Telefon 031 790 45 45
Fax 031 790 45 00

gemeinde(at)konolfingen.ch

 

weitere Kontakte:
Abteilungen Gemeindehaus

Bibliothek Konolfingen

Feuerwehr Konolfingen
Einsätze Feuerwehr


 

Einstellen

Auflösung

Die Auflösung eines Unternehmens ist nach dem Auflösungsbeschluss umgehend in das Handelsregister des Standortkantons eintragen zu lassen.

 

Liquidation

Mit der Auflösung tritt das Unternehmen in Liquidation. Die Liquidatoren müssen in dieser Phase die Publikation von drei Schuldenrufen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veranlassen.

 

Löschung

Die Löschung eines Unternehmens kann erst nach Beendigung aller Liquidationshandlungen, in der Regel jedoch frühestens ein Jahr nach der Veröffentlichung des dritten Schuldenrufes im SHAB beim Handelsregisteramt angemeldet werden.

 

Konkurs

Bevor der Konkurs eröffnet werden kann, muss in der Regel das Einleitungsverfahren durchlaufen werden. Zuständig für die Eröffnung, die Einstellung, den Widerruf und den Schluss des Konkursverfahrens ist das Konkursgericht. Es befindet sich am Sitz der Schuldnerin oder des Schuldners. Zuständig für die Durchführung des gesamten Konkursverfahrens ist das Konkursamt.
Ein Unternehmen kann bei Insolvenz selbst Konkurs anmelden. Die Konkurseröffnung auf Begehren einer Gläubigerin oder eines Gläubigers hingegen ist grundsätzlich Bestandteil und Abschluss eines Betreibungsverfahrens.

RSS FeedSitemapSeite empfehlenSeite druckenImpressum