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15.05.2008 | Die Feuerbrandkontrolleure sind wieder unterwegs


Feuerbrandkontrolle als Daueraufgabe
 
Zwischen Mitte Mai und Mitte August sind die Feuerbrandkontrolleure der Gemeinden Freimettigen Konolfingen und Niederhünigen unterwegs. Die Kontrolleure sind von Amtes wegen berechtigt, ohne Voranmeldung die Privatparzellen zu betreten.

Freimettigen
Kontrolleur Daniel Zaugg 079 379 62 82

Konolfingen
Kontrolleur Aussenbezirke Christian Hofer 031 791 05 45
Kontrolleur Zentrum Christian Moser 031 791 15 15
 
Gebietsaufteilung: Das Zentrum hat mit den Grenzen: Gemeindegrenze Emmentalstr. 40 - Unterdorfstr. - alter Bären, (beide Westseite) - Oberdorfstr. - Hochstr.- Buchwald – Sonneggweg - Bernstr. 48 - Hübelistr. (ohne Leimgrubenstr.) – Thunstr. - Gemeindegrenze vor ARA.
Alles übrige Gemeindegebiet ist bei Christian Hofer.
 
Niederhünigen
Kontrolleur Hans-Ulrich Gäumann 031 791 05 24
Sie kontrollieren Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Warum diese Kontrollen?
 
Was ist Feuerbrand?
Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birnen und Quitten) und verschiedener Zier- und Wildgehölze (z. B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn).
 
Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, zerstört die lebenswichtigen Gewebe unter der Rinde. Triebe sterben ab und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz (daher der Name „Feuerbrand"). Bei feucht-warmem Wetter tritt aus befallenen Trieben Bakterienschleim aus. Dieser Bakterienschleim wird durch Insekten und Vögel übertragen, die Bakterien werden so sehr rasch und weit auf andere Wirtspflanzen verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben.
Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt. Es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht (Pflanzenschutzverordnung PSV, SR 916.20).
 
Wie bekämpft man Feuerbrand?
Feuerbrand ist nach der Infektion nicht mehr bekämpfbar. Vorbeugend gespritzt erzielen gewisse „Gegenbakterien" (Antagonisten) eine Teilwirkung. Auch die jetzt erlaubten Antibiotica (Streptomycin) können einen Befall nur um 50 – 90% vermindern. Eine Spritzung kann nur vorbeugend erfolgen, das heisst, Antibiotika muss in die Blüte gespritzt werden. Befallene Bäume können nicht mit Antibiotika geheilt werden. Zudem darf Streptomycin nur mit Bewilligung und gezielt in Obstbaubetrieben auf Niederstamm-Kernobstanlagen eingesetzt werden.
 
Was können wir tun?
Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig alle befallenen Pflanzen zu suchen. Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. In Gebieten mit Feuerbrand sind (Schnitt-) Werkzeuge nach jeder Wirtspflanze zu desinfizieren (z. B. beim Obstbaumschnitt im Winter). Beobachten Sie die gefährdeten Pflanzen in den Sommermonaten nach dem Abblühen. Verzichten Sie bei Neupflanzungen auf alle Feuerbrands-Wirtspflanzen.
 
Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, melden Sie dies sofort auf Ihrer Gemeindeverwaltung.
  
Freimettigen
Gemeindeschreiberei Irene Locher 031 791 13 42
 
Konolfingen
Gemeindeverwaltung Christine Regez und Andrea Bruni 031 790 45 45
 
Niederhünigen
Gemeindeschreiberei Elisabeth Neuenschwander 031 791 02 42
 
Die Gemeinden werden zusammen mit dem betreffenden Feuerbrandkontrolleur die nötigen Massnahmen ergreifen.
 
Für den Notfall hat der Kanton für Anliegen der Bevölkerung eine Feuerbrand-Hotline eingerichtet. Die Hotline wird bedient von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30. Die Nummer lautet: 031 910 53 50.
 
Weitere Informationen zum Feuerbrand finden sich auf der Homepage des Bundes (www.feuerbrand.ch) oder auf der Homepage des Kantons Bern (www.be.ch/feuerbrand)
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 



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