Einführung Tempo 30
Die Bewilligungen seitens Oberingenieurkreis II für die Verkehrsmassnahmen liegen vor. Somit ist das „Verkehrsregime“ rechtskräftig und die Tempo-30-Zonen können eingeführt werden.
Für die baulichen Massnahmen (Poller, Signalständer, Stelen usw.) wurden sechs Baugesuche erstellt und Ende März 2022 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eingereicht. Mittlerweile gingen alle Baubewilligungen ein.
Am 19. September 2022 haben die Markierungsarbeiten begonnen. Witterungsbedingt werden zuerst die Markierungen vorgenommen und anschliessend die Signalisationen montiert. Das neue Temporegime tritt somit erst in Kraft, wenn sowohl die Markierung als auch die Signalisationen angebracht wurden.