Angesichts der angespannten epidemiologischen Lagen hat der Bundesrat weitere Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie gelten ab 18. Januar 2021 in der ganzen Schweiz. Welche Auswirkungen haben diese Massnahmen auf den Betrieb im Gemeindehaus?
Die neuen Massnahmen haben zum Ziel, die Kontakte drastisch zu reduzieren. Ab Montag, 18. Januar 2021 gilt – soweit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar – Homeoffice-Pflicht und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt.
Wir schützen unsere Mitarbeitenden. Dennoch wollen wir uns auch um Ihre Anliegen kümmern. Unsere Büros sind daher weiterhin zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet und die Dienstleistungen bleiben grundsätzlich aufrechterhalten.
Zum Schutze aller bitten wir Sie jedoch, Ihre Anliegen möglichst telefonisch, per Mail oder über den Online-Schalter zu erledigen.
Sie erreichen uns wie folgt:
Abteilung Bau | 031 790 45 25 |
Abteilung Bildung / Kultur / Sport | 031 790 45 55 |
Abteilung Finanzen / Steuern | 031 790 45 15 |
Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit | 031 790 45 45 |
Abteilung Soziales | 031 790 45 35 |
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr