Anpassungen der Benützungsordnung und des Gebührentarifs der Regionalen Tierkörpersammelstelle

Der Gemeinderat hat am 8. Oktober 2025 die Anpassungen der Benützungsordnung und des Gebührentarifs der Regionalen Tierkörpersammelstelle beschlossen.

Sämtliche 15 Anschlussgemeinden haben den Änderungen zugestimmt.

Die Benützungsordnung tritt ab sofort in Kraft, der Gebührentarif per 1. Januar 2026.

Die Benützungsordnung und der Gebührentarif können am Empfang der Gemeinde Konolfingen eingesehen werden.

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