Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024

um 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Konolfingen

Traktandenliste

Traktanden

Referenten


1.

Genehmigung der Gemeinderechnung 2023 und Genehmigung des Nachkredites von Fr. 950'000.—, Einlage Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen

Jonas Rohrer, RC Finanzen / Steuern


2.

Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 350'000.— für den Ersatz Trinkwasserleitung Thunstrasse ab Liegenschaft Nr. 60 bis Hydrant Nr. 186

Jasmin Brülhart, RC Tiefbau


3.

Verschiedenes

Heinz Suter, Gemeindepräsident


Traktandum 1

Genehmigung der Jahresrechnung 2023 und Genehmigung des Nachkredites von Fr. 950'000.—, Einlage Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen

Referent: Jonas Rohrer, Ressortchef Finanzen/Steuern


Hier
können Sie die Jahresrechnung 2023 herunterladen. 

Traktandum 2

Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 350'000.— für den Ersatz Trinkwasserleitung Thunstras-se ab Liegenschaft Nr. 60 bis Hydrant Nr. 186

Referentin: Jasmin Brülhart, Ressortchefin Tiefbau


Beim vorliegenden Projekt soll die öffentliche Trinkwasserleitung der Gemeinde Konolfingen zu Gunsten der Versorgungssicherheit und aufgrund des schlechten Zustandes ersetzt werden. Der Projektperimeter enthält eine Länge von ca. 310 m (GD DN 150 mm) und reicht von der Liegenschaft Nr. 60 bis zur Liegenschaft Nr. 73 (Hydrant Nr. 186). Zudem werden drei Hydranten inkl. Hydrantenzuleitungen und veraltete Hausanschlussleitungen bis zur Parzellengrenze ersetzt.

Der Leitungsverlauf erfolgt mehrheitlich innerhalb des Landwirtschaftslandes (die Eigentümerschaften wurden involviert und haben dem Projekt zugestimmt). Die Querungen der Thunstrasse wurden auf das Minimum optimiert – das Verfahren (konventioneller Grabenbau resp. grabenlos) wird vor der Ausführung im Detail geprüft.

Die Ingenieurarbeiten (Phasen Projektierung und Ausschreibung) wurden vergeben – die weiteren Phasen stehen in Abhängigkeit des Beschlusses durch die Gemeindeversammlung. Die Angebote des Baumeisters / Rohrlegers wurden noch nicht eingeholt (Stand 27. März 2024).

Die Eigentümerschaften der privaten Trinkwasserleitungen wurden resp. werden rechtzeitig kontaktiert. Die Drittwerke wurden ebenfalls kontaktiert – es besteht kein Sanierungsbedarf.

Die Ausführung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2024. Vorbehalten bleibt die Kreditgenehmigung sowie das Vorliegen des Gesamtbauentscheides. Die Baustelle des Kreisel-Neubaus wird bei der Ausführung ebenfalls berücksichtigt.


Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag setzt sich wie folgt zusammen:

Projekt und Bauleitung

Fr. 23'825.00


Baunebenkosten

Fr. 5'400.00


Baumeisterarbeiten

Fr. 90'000.00


Rohrlegearbeiten

Fr. 111'000.00


Nebenanlagen (Gärtner)

Fr. 10'000.00


Total exkl. MwSt.

Fr. 240'225.00


Unvorhergesehenes (10% gerundet)

Fr. 24'000.00


MwSt.

Fr. 21'402.25


Total inkl. Unvorhergesehenes und MwSt.

Fr. 285'627.25


10% Kostengenauigkeit

Fr. 28'562.75


Total veranschlagte Kosten (inkl. Rundung)

Fr. 315'000.00


Das Projekt beinhaltet voraussichtlich u. a. den Ersatz von drei Hydranten, dadurch erfolgen Subventionen durch die Gebäudeversicherung von gesamthaft Fr. 9‘000.00 (3 x Fr. 3‘000.00). Diese Investition löst Abschreibungskosten von Fr. 3‘938.00 pro Jahr aus.

Traktandum 3

Informationen über die aktuellen Projekte

  • Schulraumplanung
  • Schulwegsicherheit ausserorts
  • Ortsplanung
  • Testplanung Hünigenstrasse

Hinweise

  • Die Unterlagen zu den Geschäften können 30 Tage vor der Versammlung, das heisst ab
    3. Mai 2024, bei der Gemeinde Konolfingen, Empfang, eingesehen werden. Ab diesem Datum kann bei der Abteilung Finanzen die Gemeinderechnung 2023 bezogen werden.
  • Das Protokoll der Versammlung vom 6. Juni 2024 liegt ab 5. Juli 2024 während 30 Tagen bei der Gemeinde Konolfingen, Empfang, öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen den Wortlaut beim Gemeinderat Konolfingen schriftlich Einsprache erhoben werden.
  • Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung finden die Ehrungen für das Jahr 2023 sowie die Prämierung der schönsten Kühe statt.

Der Abend wird mit einem Apéro ausklingen.

Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Versammlung freundlich ein.

Gemeinderat Konolfingen