Publikation Urnenwahl vom 28. September 2025

Infolge Ablauf der Amtsdauer sind die Gemeindebehörden auf 1. Januar 2026 neu zu wählen.

Am Sonntag, 28. September 2025 wird eine Urnenwahl durchgeführt.

An dieser sind zu wählen:

Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):

Sechs Mitglieder des Gemeinderats

Für die Wahlvorschläge ist das offizielle Formular zu verwenden, welches hier heruntergeladen oder bei der Geschäftsleitung bezogen werden kann. Die Wahlvorschläge (Listen) sind der Gemeinde Konolfingen, Geschäftsleitung, bis spätestens am Freitag, 15. August 2025, 17.00 Uhr, einzureichen. Wahlvorschläge und Listen dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Sie müssen eine deutliche Bezeichnung ihrer Herkunft (Partei usw.) enthalten und von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein.

Zwei oder mehr Listen können bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertretungen als miteinander verbunden erklärt werden (Listenverbindung).

Werden nicht mehr Personen zur Wahl vorgeschlagen als Sitze zu besetzen sind, so erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen gestützt auf die Bestimmungen über die stille Wahl als gewählt.

Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom
25. September 2016 verwiesen.

Gemeinderat Konolfingen

Gemeinsamer Versand des Werbematerials

Die Geschäftsleitung ist damit beauftragt, für die Gemeinderatswahlen den gemeinsamen Versand des Werbe-/Wahlmaterials zu organisieren. Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Alle Parteien/Listen haben Anspruch auf die Teilnahme am gemeinsamen Versand.
  • Das Werbe-/Wahlmaterial wird zusammen mit dem amtlichen Wahlmaterial verschickt.
  • Die Geschäftsleitung ordnet den Druck der ausseramtlichen Wahlzettel an.
  • Die Gemeinde übernimmt bei den Gemeindewahlen die Kosten für den Druck der ausseramtlichen Wahlzettel.
  • Auf Kosten der Partei/Liste können bis 15. August 2025, 17.00 Uhr, bei Bedarf zusätzliche ausseramtliche Wahlzettel bestellt werden.
  • Die an der Wahl beteiligten Parteien melden die Teilnahme am gemeinsamen Versand des Werbematerials der Geschäftsleitung bis 15. August 2025, 17.00 Uhr (Eingabefrist Wahlvorschläge). Das Werbematerial darf Format A5 nicht überschreiten. Das Gewicht des Werbematerials darf pro Partei höchstens 15 Gramm betragen.
  • Das Werbematerial muss bis am 22. August 2025, 12.00 Uhr, beim Feuerwehrmagazin abgeliefert werden.

Vom gemeinsamen Versand ausgeschlossen wird Werbematerial, welches

  • verspätet oder am falschen Ort abgeliefert wird,
  • nicht den obigen Vorgaben entspricht (Format, Gewicht etc.) oder
  • kommerzielle Werbung oder Unterschriftenbogen enthält.

Geschäftsleitung

Formular für Wahlvorschläge Gemeinderat