Elektronisches Baubewilligungsverfahren „eBau“ – ab 1. März 2022 obligatorisch
Mit eBau steht eine zentrale elektronische Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Seit Dezember 2019 können Baugesuche bei der Abteilung Bau freiwillig über eBau eingereicht werden.
Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch: Das Baugesuch wird im eBau-Portal ausgefüllt. Die Pläne sowie die erforderlichen Beilagen werden ins eBau-Portal hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch, die unterzeichneten Baupläne sowie die unterzeichneten Beilagen sind bei der Gemeinde zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt.
Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Abteilung Bau
"Heureka" - Brandschutz einfach erklärt
Auf der Informationsplattform "Heureka" der Gebäudeversicherung Bern ist Brandschutz für überbaubare Bauvorhaben einfach erklärt. Wenn Sie die Eckdaten Ihres Projekts eingeben, erhalten Sie umgehend die relevanten Anforderungen für Ihr Bauvorhaben.
Geometersituationsplan
Die für das Baugesuch notwendigen Situationspläne können beim Kreisgeometer bestellt werden.
Kontaktangaben:
Schmalz Ingenieur AG, Kirchweg 1, 3510 Konolfingen, 031 790 22 22, www.schmalzing.ch
Bewilligungserfordernis
Informationen dazu finden Sie im Baugesetz des Kantons Bern (BauG) Artikel 1a und 1b und im Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD) Artikel 4 bis 7. Entsprechende Auskünfte erhalten Sie auch bei der Abteilung Bau.
http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/baubewilligungen/baubewilligungen/baubewilligungsverfahren.html