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Steuern bezahlen

Ratenrechnungen

Als Grundlage für die Berechnung der Akonto-Ratenrechnungen dienen die aktuelle Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand.

 Übersicht über die Steuerraten

Raten

Fälligkeit

Zahlbar bis

1. Rate

20. Mai

30 Tage nach Fälligkeit

2. Rate

20. August

30 Tage nach Fälligkeit

3. Rate

20. November

30 Tage nach Fälligkeit

Schlussabrechnung

laufend

30 Tage nach Fälligkeit

Raten waren zu hoch
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihre Raten zu hoch waren, erhalten Sie die Differenz mitsamt Vergütungszins zurückerstattet.

Raten waren zu tief
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihre Raten zu tief waren, erhalten Sie mit der definitiven Veranlagung eine Rechnung zur Bezahlung der Differenz. Ein Verzugszins ist in diesen Fällen nicht geschuldet.

Vorauszahlungen

Vorauszahlungen sind für die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern) und die direkte Bundessteuer möglich. Die Höhe der Zinssätze wird jährlich neu festgelegt.

  • Vorauszahlungen sind nur möglich, wenn keine Steuerausstände bestehen.
  • Vorauszahlungen können einmal oder mehrmals pro Steuerjahr geleistet werden. Auch möglich ist eine regelmässige monatliche Überweisung.
  • Die Steuerverwaltung akzeptiert Vorauszahlungen im Rahmen des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages.

Für Vorauszahlungen: separate Einzahlungsscheine bestellen

Möchten Sie Vorauszahlungen leisten? Sie benötigen dafür separate Einzahlungsscheine. Diese können Sie wie folgt bestellen:

  • Elektronisch: Kontaktformular oder im BE-Login (für registrierte Nutzer)
  • Schriftlich: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern oder bei der zuständigen Inkassostelle
  • Telefonisch: 031 633 60 01 (mit Angabe der ZPV-Nr.)

Zahlungserleichterungen

Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist nicht möglich, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden. 

Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich, in der Regel nach der definitiven Schlussabrechnung oder nach einer Entscheidrechnung (z.B. Einspracheentscheid).

Verzugszinsen sind auch während der Dauer von Zahlungserleichterungen geschuldet. Das Gesuch ist bei der zuständigen Inkassostelle einzureichen.

Teilzahlungen an provisorische Rechnungen und Ratenrechnungen 

Für nicht rechtskräftige Steuerforderungen können zusätzliche leere Einzahlungsscheine über die Infolinie, die zuständige Inkassostelle oder elektronisch in beschränktem Rahmen über TaxMe-Online angefordert werden. Dabei wird ausdrücklich auf allfällige Verzugszinsfolgen hingewiesen.

Nachbestellung von leeren Einzahlungsscheinen

Mit der Ratenrechnung erhält der Steuerpflichtige vorgedruckte Einzahlungsscheine. Der Steuerpflichtige kann jederzeit leere Einzahlungsscheine bestellen.

Leere Einzahlungsscheine können auch online über BE-Login bezogen werden. Die telefonische Bestellung von leeren Einzahlungsscheinen bei der zuständigen Inkassostelle ist ebenfalls möglich.

Dienstleistungsdetails

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3510 Konolfingen

 

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Fax 031 790 45 00
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Mittwoch
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