Erbschaft
Der Kanton Bern erhebt bei unentgeltlichem Vermögensübergang im Zusammenhang mit einem Todesfall (gesetzliche, erbvertragliche oder testamentarische Erbfolge, Vermächtnis, Schenkung auf den Todesfall) eine Erbschaftssteuer. Steuerpflichtig werden Sie gemäss dem Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer, wenn Sie von einer verstorbenen Person begünstigt worden sind.
Unentgeltliche Zuwendungen sowie ein Vermögenserwerb von Todes wegen sind unter Ehegatten steuerfrei.
Im Kanton Bern wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nachkommen sowie Stief-und Pflegekinder auf den 1.1.2006 abgeschafft.
Schenkung
Der Kanton Bern erhebt bei unentgeltlichem Vermögensübergang durch Schenkung eine Schenkungssteuer. Gemäss dem Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Sie steuerpflichtig, wenn Sie durch eine Schenkung begünstigt worden sind.
Unter Ehegatten sind unentgeltliche Zuwendungen steuerfrei.
Im Kanton Bern wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nachkommen sowie Stief-und Pflegekinder auf den 1.1.2006 abgeschafft.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in der allgemeinen Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen oder bei der Kantonalen Steuerverwaltung.