Laut Gesetz muss für jeden Hund, der im Kanton Bern gehalten wird, jedes Jahr eine Abgabe bezahlt werden. Dies gilt für alle Hunde, die über 6 Monate alt sind (Stichtag 1. August). Ausgenommen sind alle unter Artikel 16, Absatz 2 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Konolfingen aufgeführten Hunde (Nachweis erforderlich).
Die Hundetaxe beträgt CHF 100.00 und wird immer im Monat August für das laufende Jahr fällig. Bereits registrierte Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten automatisch eine Rechnung.
Neue Hunde können Sie am Schalter der Abteilung öffentliche Sicherheit oder unter 031 790 45 45 telefonisch anmelden.
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Link Hundegesetz des Kantons Bern