Familienzulagen im Kanton Bern
Familienzulagen im Gewerbe
52 Familienausgleichskassen (Stand 1.1.2012) richten im Kanton Bern Familienzulagen an Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende aus. Für Nichterwerbstätige sowie Arbeitneh-mende ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) ist ausschliesslich die Famili-enausgleichskasse des Kantons Bern zuständig.
Alle Familienausgleichskassen müssen folgende Mindestleistungen erbringen (vorbehältlich der Sondervorschriften bei Teilzeitarbeit und bei Nichterwerbstätigen):
230 Franken Kinderzulage pro Monat für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis zum Mo-nat, in welchem das 16. Altersjahr vollendet wird.
290 Franken Ausbildungszulage pro Monat für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird.
Die im Kanton Bern tätigen Familienausgleichskassen können freiwillig weitergehende Leis-tungen erbringen wie z.B. höhere Kinder- und Ausbildungszulagen, Geburts- und Adoptions-zulagen, Leistungen zur Unterstützung an Angehörige der Armee und des Familienschutzes.
Familienzulagen in der Landwirtschaft
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern richtet im Auftrag des Bundes folgende Kinderzula-gen an selbständigerwerbende Landwirte, deren mitarbeitenden Familienmitglieder sowie an landwirtschaftliche Arbeitnehmer/Innen aus:
Im Talgebiet: 200 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre und 250 Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre
Im Berggebiet: 220 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre und 270 Franken pro Mo-nat für Kinder ab 16 Jahre
Hinweis
Arbeitnehmer/Innen erkundigen sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Familienausgleichs-kasse ihr Betrieb angeschlossen ist.
Weitere Informationen und Auskünfte
Im Internet unter www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Formulare und Merkblätter abgeben.