Gründe für einen Steuererlass sind:
Ein Erlassgrund kann dabei vorliegen, wenn die gesuchstellende Person die geschuldeten Steuern bei zumutbaren Einschränkungen der Lebenskosten nicht in absehbarer Zeit entrichten kann. Einschränkungen bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum gelten als zumutbar.
Ein Erlassgesuch können Sie nur für rechtskräftig veranlagte Steuern stellen. Sie müssen das Gesuch schriftlich und begründet mit den notwendigen Beweismitteln (Haushaltbudget) bei der Finanzabteilung der Gemeinde Konolfingen einreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern.