Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 "Bodenacker"

Öffentliche Planauflage und Mitwirkung - Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker»

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Konolfingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker» zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Aufhebung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Zeitgleich bringt der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Konolfingen gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker» liegt 30 Tage, vom 18. Dezember 2025 bis und mit 19. Januar 2026 auf der Abteilung Bau öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Konolfingen verfügbar.

Auflage: Bei betroffenen schutzwürdigen Interessen kann innert der Auflagefrist gegen die geplante Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker» bei der Abteilung Bau schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Mitwirkung: Während der Auflagefrist können ausserdem schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Abteilung Bau zu richten.

Konolfingen, 10. Dezember 2025 (GRB)

Der Gemeinderat


Aufhebung Detailerschliessungsplan Nr. 1 "Bodenacker" – Verabschiedung z. H. öffentliche Mitwirkung und Auflage

Der Detailerschliessungsplan Nr. 1 «Bodenacker» stammt aus dem Jahr 1981 und regelt die Erschliessung des Gebiets zwischen der Chise, der Bahnlinie und der Thunstrasse (Bereich alte Migros) bezüglich Strassen- und Werkleitungserschliessung. Im Zonenplan ist er nicht eingetragen.

Zwischenzeitlich stimmt der Detailerschliessungsplan einerseits nicht mehr in allen Teilen mit der tatsächlichen baulichen Entwicklung im Wirkungsbereich überein. Andererseits wird mit der Neunutzung des Areals «ehemalige Migros» eine neue Bebauungs-, Freiraum- und Erschliessungsstruktur etabliert.

Da der Detailerschliessungsplan Nr. 1 «Bodenacker» bereits heute nicht mehr der Realität entspricht und mit der Neunutzung des Areals «ehemalige Migros» die Areal- und Werkleitungserschliessung neu konzipiert wird, soll er aufgehoben werden. Eine neue Basis- und/oder Detailerschliessungsplanung ist zudem für die Neunutzung des Areals «ehemalige Migros» nicht notwendig. Sowohl die Erschliessungsstrasse als auch der Fussweg entlang der Chise befinden sich im Eigentum der Gemeinde.

Da der Gemeinderat für den Erlass des Detailerschliessungsplans Nr. 1 zuständig war, kann – gemäss Antwort auf die Voranfrage beim Amt für Gemeinden und Raumordnung – der Detailerschliessungsplan im gleichen Verfahren aufgehoben werden. Im Verfahren des Erlasses wurde die unterschriftliche Zustimmung der Grundeigentümer eingeholt. Anstelle dieses Verfahrensschrittes wird die Aufhebung gleichzeitig mitgewirkt und öffentlich aufgelegt. Dies gibt allen betroffenen Personen die Möglichkeit mitzuwirken oder aber bei betroffenen schutzwürdigen Interessen eine Einsprache zu erheben.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 die Unterlagen zur Aufhebung des Detailerschliessungsplan Nr. 1 "Bodenacker" – bestehend aus Detailerschliessungsplan und Erläuterungsbericht – gestützt auf Art. 60 Baugesetz (BauG) und Art. 122 Bauverordnung (BauV) z. H. der öffentlichen Mitwirkung und Auflage verabschiedet.