Beglaubigung von Unterschriften

Gemäss Notariatsverordung des Kantons Bern (Art. 62) sind für die Beglaubigung von Unterschriften im Kanton Bern die Notare zuständig.

Die Gemeinde darf nur Personalien, den Wohnsitz oder Lebensbescheinigungen von Einwohnerinnen und Einwohnern von Konolfingen bestätigen (zum Beispiel Antrag für ein Generalabonnement der SBB, Pensionskassen). Unterschriften dürfen von uns aber nicht beglaubigt werden.