Beglaubigung von Unterschriften
Gemäss Notariatsverordung des Kantons Bern (Art. 62) sind für die Beglaubigung von Unterschriften im Kanton Bern die Notare zuständig.
Hingegen darf die Gemeinde Personalien, den Wohnsitz oder Lebensbescheinigungen von Einwohnerinnen und Einwohnern von Konolfingen bestätigen (zum Beispiel Antrag für ein Generalabonnement der SBB, Pensionskassen).