Wissen Sie...

dass auf Ergänzungsleistungen (EL) ein rechtlicher Anspruch besteht?

Ergänzungsleistungen sind ein zentraler und wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Sie sichern zusammen mit der AHV und/oder der IV die finanzielle Grundversorgung.

Nicht alle - obwohl sie diese allenfalls zugute hätten - beantragen Ergänzungsleistungen. Bei Beratungen von älteren Personen in prekären Verhältnissen wird immer wieder festgestellt, dass zwar schon seit Längerem ein Anrecht auf EL besteht, die betroffenen Personen diese aber nicht beantragt haben. Die Pro Senectute hat in einer repräsentativen Umfrage die Gründe für diese Nichtnutzung der für viele Seniorinnen und Senioren wichtige Bestandteil der Altersvorsorge gefunden.

Es sind dies:

  • Nichtwissen: Es herrscht ein Mangel an Informationen über diese Leistung der AHV.
  • Bewusster Verzicht: Man entscheidet sich aufgrund des grossen Aufwands oder weil man nicht in der Lage ist, die Formalitäten zu erfüllen, bewusst gegen einen Antrag.
  • Wertvorstellungen: Man möchte dem Staat nicht zur Last fallen oder auf "fremdes" Geld angewiesen sein.
  • Scham und Angst: Man möchte nicht als EL-Beziehende bekannt werden.

Deshalb, scheuen Sie sich nicht, lassen Sie sich beraten und helfen.

Sabrina Widmer
Leiterin AHV-Zweigstelle

Tel. +41 31 790 45 15
E-Mail sabrina.widmer@konolfingen.ch

Beatrice Binggeli

oder

Beatrice Binggeli
Altersbeauftragte

Tel. +41 31 924 11 57 (direkt)
E-Mail 60+@konolfingen.ch

Ergänzungsleistung-Rechner

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