Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz
Wenn Sie vermuten, dass eine erwachsene Person auf Hilfe angewiesen ist oder Sie selber Unterstützung brauchen, können Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden.
Anzeichen für Hilfsbedürftigkeit können zum Beispiel Verwahrlosung oder Überforderung im Alltag sein. Jede Person kann für sich selbst oder für jemand anderen eine Meldung einreichen.
Die KESB klärt nach einer Meldung den Sachverhalt ab und entscheidet, welche Massnahmen nötig sind.
In diesem Video wird die Gefährdungsmeldung im Erwachsenenschutz erklärt