Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz

Wenn Sie vermuten, dass eine erwachsene Person auf Hilfe angewiesen ist oder Sie selber Unterstützung brauchen, können Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden.

Anzeichen für Hilfsbedürftigkeit können zum Beispiel Verwahrlosung oder Überforderung im Alltag sein. Jede Person kann für sich selbst oder für jemand anderen eine Meldung einreichen.

Die KESB klärt nach einer Meldung den Sachverhalt ab und entscheidet, welche Massnahmen nötig sind.

In diesem Video wird die Gefährdungsmeldung im Erwachsenenschutz erklärt

Meldung an die KESB

Mit dem Formular Selbstmeldung der eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Meldung über die Hilfsbedürftigkeit einer erwachsenen Person, können Sie direkt eine Meldung an den entsprechenden KESB Standort einreichen.

Link zu den Formularen

Beistandschaften

Ordnet die KESB eine behördliche Massnahme an, ernennt sie eine Person als Beiständin oder Beistand, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet erscheint. Dies kann eine professionelle Beistandsperson sein oder eine private Mandatsperson.

PriMa: Freiwillige Beistandsperson

Beiständinnen und Beistände können auch Privatpersonen sein, die dieses Mandat auf freiwilliger Basis übernehmen. Sie finden hier umfangreiche Informationen zur Tätigkeit als Private/r Mandatsträger/in (PriMa).

Bei anspruchsvollen Beistandschaften wird eine Fachperson als Beiständin oder als Beistand eingesetzt. Wenn eine Beistandschaft keine spezifische Fachkompetenz voraussetzt, aber eine persönliche Betreuung erfordert, eignet sich oft eine Privatperson besser. Oft sind es Angehörige (Eltern, Nachkommen), die diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen.

Professionelle Mandatsträger/innen

Wenn für eine erwachsene Person keine private Beiständin infrage kommt und die Situation sehr anspruchsvoll ist, setzt die KESB eine professionelle Beistandperson ein. Man nennt diese auch ProMa (professionelle MandatsträgerIn).

Professionelle BeiständInnen arbeiten beim zuständigen Sozialdienst. Sie sind ausgebildete Sozialarbeitende. Die KESB kann die BeiständInnen beauftragen, für die Betroffenen die Finanzen und die Administration zu führen und sie darin zu vertreten. Es ist auch möglich, dass sie im Rahmen der Beistandschaft andere Aufgaben übernehmen (z.B. Vertretung oder Begleitung im Bereich Wohnen oder Gesundheit).

Es ist immer das Ziel, dass die die Autonomie und Selbständigkeit der betroffenen Person erhalten oder erweitert werden kann. Die BeiständInnen arbeiten auch mit den Angehörigen und anderen Einrichtungen zusammen.

Weiterführende Informationen

Unter diesem Link erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema Beistandschaften.