Entschuldigungsformular Feuerwehr
Art. 12 der Verordnung öffentliche Sicherheit: |
Der Übungsplan mit den Übungsdaten ist allen Dienstpflichtigen mindestens 30 Tage vor Beginn der Übungstätigkeit zuzustellen. Der Übungsplan gilt als Aufgebot. |
Art. 13 der Verordnung öffentliche Sicherheit: |
Der Besuch der Übung ist obligatorisch. |
Entschuldigungsgesuche sind innert 3 Tagen nach der Übung schriftlich dem Kommandant der Feuerwehr respektive dem Chef Einsatzzug oder Fachverantwortlichen einzureichen. |
Als Entschuldigungsgründe gelten:
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Jedes unentschuldigte Fernbleiben wird nach Artikel 30 dieser Verordnung gebüsst. |
Versäumte Übungen müssen vor- oder nachgeholt werden, wenn gemäss Übungsprogramm eine Möglichkeit dazu besteht. |