Online-Entschuldigungsformular Feuerwehr

Einteilung 
Entschuldigungsgrund
Beilage


Entschuldigungsformular PDF

Hinweis zum Entschuldigungsformular Feuerwehr

Art. 12 der Verordnung öffentliche Sicherheit: Der Übungsplan mit den Übungsdaten ist allen Dienstpflichtigen mindestens 30 Tage vor Beginn der Übungstätigkeit zuzustellen. Der Übungsplan gilt als Aufgebot.

Art. 13 der Verordnung öffentliche Sicherheit: Der Besuch der Übung ist obligatorisch.

Entschuldigungsgesuche sind vor der Übung über die internen Vorgaben oder dem Ausbildungsverantwortlichen einzureichen. 

Als Entschuldigungsgründe gelten:

  • Unfall und Krankheit,
  • schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie,
  • Schwangerschaft,
  • begründete Ortsabwesenheit wie zum Beispiel Militärdienst, durch Arbeitgeber bescheinigte Schicht- oder Überzeitarbeit, berufliche oder ferienbedingte Ortsabwesenheit,
  • andere wichtige Gründe wie zum Beispiel Ausübung eines öffentlichen Amts, Zivilschutz oder Notfälle aller Art.

Jedes unentschuldigte Fernbleiben wird nach Artikel 30 dieser Verordnung gebüsst.

Versäumte Übungen müssen vor- oder nachgeholt werden, wenn gemäss Übungsprogramm eine Möglichkeit dazu besteht.