Entschuldigungsformular PDF
Hinweis zum Entschuldigungsformular Feuerwehr
Art. 12 der Verordnung öffentliche Sicherheit: Der Übungsplan mit den Übungsdaten ist allen Dienstpflichtigen mindestens 30 Tage vor Beginn der Übungstätigkeit zuzustellen. Der Übungsplan gilt als Aufgebot.
Art. 13 der Verordnung öffentliche Sicherheit: Der Besuch der Übung ist obligatorisch.
Entschuldigungsgesuche sind vor der Übung über die internen Vorgaben oder dem Ausbildungsverantwortlichen einzureichen.
Als Entschuldigungsgründe gelten:
- Unfall und Krankheit,
- schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie,
- Schwangerschaft,
- begründete Ortsabwesenheit wie zum Beispiel Militärdienst, durch Arbeitgeber bescheinigte Schicht- oder Überzeitarbeit, berufliche oder ferienbedingte Ortsabwesenheit,
- andere wichtige Gründe wie zum Beispiel Ausübung eines öffentlichen Amts, Zivilschutz oder Notfälle aller Art.
Jedes unentschuldigte Fernbleiben wird nach Artikel 30 dieser Verordnung gebüsst.
Versäumte Übungen müssen vor- oder nachgeholt werden, wenn gemäss Übungsprogramm eine Möglichkeit dazu besteht.