Entschuldigungsformular Feuerwehr

Art. 12 der Verordnung öffentliche Sicherheit:

Der Übungsplan mit den Übungsdaten ist allen Dienstpflichtigen mindestens 30 Tage vor Beginn der Übungstätigkeit zuzustellen. Der Übungsplan gilt als Aufgebot.

Art. 13 der Verordnung öffentliche Sicherheit:

Der Besuch der Übung ist obligatorisch.

Entschuldigungsgesuche sind innert 3 Tagen nach der Übung schriftlich dem Kommandant der Feuerwehr respektive dem Chef Einsatzzug oder Fachverantwortlichen einzureichen.

Als Entschuldigungsgründe gelten: 

  • Unfall und Krankheit, 
  • schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie, 
  • Schwangerschaft, 
  • begründete Ortsabwesenheit wie zum Beispiel Militärdienst, durch Arbeitgeber bescheinigte Schicht- oder Überzeitarbeit, berufliche oder ferienbedingte Ortsabwesenheit, 
  • andere wichtige Gründe wie zum Beispiel Ausübung eines öffentlichen Amts, Zivilschutz oder Notfälle aller Art.

Jedes unentschuldigte Fernbleiben wird nach Artikel 30 dieser Verordnung gebüsst.

Versäumte Übungen müssen vor- oder nachgeholt werden, wenn gemäss Übungsprogramm eine Möglichkeit dazu besteht.

Entschuldigungsformular Feuerwehr

Einteilung 
Entschuldigungsgrund 
Beilage 


Entschuldigungsformular PDF