Alimente - Inkasso und Bevorschussung

Im Kanton Bern sind die Gemeinden zuständig für die Alimentenhilfe (Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und Inkassohilfe). Sofern Sie die Ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträge nicht erhalten, wenden Sie sich bitte bei uns.

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Rückständige Forderungen und Ehegattenalimente werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.

Inkassohilfe

Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimente, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt.

Grenzüberschreitende Alimenteninkassi werden im Rahmen der internationalen Rechtshilfe abgewickelt. Entsprechende Gesuche werden von der zuständigen Gemeinde beim Kantonalen Jugendamt zuhanden der zuständigen Bundesbehörde eingereicht.

Übertragung Alimentenhilfe

Für die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und Inkassohilfe sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Der Gemeinderat kann den ganzen Bereich oder einzelne Aufgaben auf diesem Gebiet an einen regionalen Sozialdienst, eine andere geeignete Behörde oder eine gemeinnützige Stelle übertragen. Der Übertragungsbeschluss des Gemeinderates bedarf der Genehmigung des Kantonalen Jugendamtes.

Weiterführende Informationen

Unter diesem Link erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema Alimente