Obligatorische Krankenversicherung - KVG Obligatorium

Jede in der Schweiz wohnhafte und / oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder bei Geburt bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern.


Auch Angehörige eines EG-/EFTA-Staates, die während längstens 3 Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, und hierfür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (= Privatversicherung) verfügen, sind ebenfalls in der Schweiz versicherungspflichtig. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.