Regionales Führungsorgan

Im Kanton Bern ist Bevölkerungsschutz primär Aufgabe der Gemeinden resp. der jeweiligen Exekutive (Gemeinderat). Für Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen sind – wie bei anderen alltäglichen Schadenfällen – in erster Linie Polizei und Feuerwehr zuständig. Liegt jedoch eine Katastrophe oder Notlage vor, übernimmt der Gemeinderat mit Unterstützung seines Führungsorgans die strategische Führung im Hinblick auf die Bewältigung der Lage. Dabei kann jede Gemeinde selbst ein Führungsorgan unterhalten (Gemeindeführungsorgan (GFO)) oder sich zu diesem Zweck mit anderen Gemeinden zusammenschliessen und ein regionales Führungsorgan (RFO) aufbauen.

Das RFO Kiesental setzt sich aus 15 Gemeinden zusammen und die Gemeinde Konolfingen ist dabei die Sitzgemeinde.

Das Führungsorgan trifft die personellen, materiellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Führung resp. Führungsunterstützung und für den Einsatz der vorhandenen Ressourcen bzw. die Beantragung von weiteren Mitteln. Es erarbeitet, basierend auf der Lagedarstellung, die Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat und arbeitet dazu eng mit der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisation (operationelle Führung) und dem Regierungsstatthalter, z.B. für die Beantragung von subsidiärer Hilfe zusammen.

Eine wichtige Rolle kommt den FO auch bei der Gefahrenanalyse und der Risikobeurteilung auf der Grundlage der Vorarbeiten der Gemeinden zu.

Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ist grundsätzlich Aufgabe der politischen Exekutive. Da diese im Ereignisfall schon durch zusätzliche Aufgaben belastet ist, steht ihr jeweils ein Krisenstab, ein sogenanntes Führungsorgan, zur Verfügung.

Krisenstäbe der Exekutive

Die politischen Exekutiven im Kanton Bern sind auf ihrer jeweiligen Stufe für den Bevölkerungsschutz zuständig. Die Exekutiven sind:

  • auf Stufe Gemeinde: der Gemeinderat sowie
  • auf Stufe Kanton: der Regierungsrat.

Im Ereignisfall haben diese politischen Instanzen neben ihren alltäglichen Aufgaben (Verwaltung, Finanzhaushalt usw.) zusätzliche Aufgaben zu bewältigen. Um sie zu entlasten, gibt es zivile Führungsorgane.

Das Führungsorgan ist der Krisenstab der Exekutive. Es

  • trifft die personellen, materiellen und organisatorischen Vorbereitungen zur Bewältigung der Lage,
  • plant den Einsatz der vorhandenen Ressourcen,
  • beantragt bei Bedarf weitere Mittel,
  • und erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für die politische Behörde basierend auf der momentanen Lage und der möglichen Lageentwicklung.

Dazu arbeitet es eng mit der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, anderen Führungsorganen und politischen Entscheid Trägern zusammen.

Die Ereignisbewältigung ist subsidiär organisiert: Wenn die Ereignisbewältigung die Ressourcen der Gemeinde übersteigt oder wenn ein Ereignis überregional, kantonal oder gar schweizweit eintritt, kommen die Exekutiven übergeordneter Stufen mit ihren jeweiligen Führungsorganen zum Einsatz.