Hundewesen
Hundetaxe
Gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetztes und Art. 16, Absatz 1, des Polizeireglements Konolfingen müssen Hundehaltende für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund (ab sechs Monaten) eine jährliche Abgabe bezahlen. Diese Hundesteuer wird in Konolfingen per Stichtag erhoben. Das heisst: Wer am 1. August in der Gemeinde Konolfingen wohnhaft ist und einen Hund hält, der älter als sechs Monate ist, muss eine Taxe entrichten.
Ausgenommen sind alle unter Artikel 16, Absatz 2, des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Konolfingen aufgeführten Hunde (Nachweis erforderlich).
Die Hundetaxe beträgt CHF 100.00 pro Tier und wird immer im Monat August für das laufende Jahr fällig. Bereits registrierte Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten automatisch eine Rechnung.
Allfällige Mutationen (Weitergabe, Übernahme und Tod) sind im Amicus zu melden. Der Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit kann der Tod gemeldet werden. Neue Hundehalter und Hundehalterinnen müssen bei uns ein Benutzerkonto für das Amicus eröffnen.
Tel. 031 790 45 45 oder per Mail.