Hundewesen

Hundetaxe
Die Hundetaxe ist laut Gesetz für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, sofern er am 1. August (Stichtag) mehr als 6 Monate alt ist. 

Ausgenommen sind alle unter Artikel 16, Absatz 2 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Konolfingen aufgeführten Hunde (Nachweis erforderlich).

Die Hundetaxe beträgt CHF 100.00 und wird immer im Monat August für das laufende Jahr fällig. Bereits registrierte Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten automatisch eine Rechnung.

Allfällige Mutationen (Weitergabe, Übernahme und Tod) sind im Amicus zu melden. Der Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit kann der Tod gemeldet werden. Neue Hundehalter und Hundehalterinnen müssen bei uns ein Benutzerkonto für das Amicus eröffnen.

Tel. 031 790 45 45 oder per Mail.

Weitere Informationen

Hunde Datenbank