Gastgewerbe

Einzelbewilligung Gastgewerbe
Wird bei einem Anlass eines Vereins, einer Institution, einer natürlichen oder juristischen Person ein Gastwirtschaftsbetrieb (Festwirtschaft) geführt, ist die nötige Bewilligung einzuholen. Das ausgefüllte Gesuch ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass mit den erforderlichen Beilagen bei der Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter bei der Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.

Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Wer einen bestehenden Gastgewerbebetrieb übernehmen oder eröffnen will, braucht dazu eine Bewilligung. Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme ausgefüllt und mit den erforderlichen Beilagen bei der Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter bei der Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.

Merkblätter und Formulare