Fachausschuss Baugestaltung

Der Fachausschuss Baugestaltung berät die Bauwilligen sowie die Baubewilligungsbehörde in Baugestaltungsfragen. Er besteht aus drei, wenn möglich nicht ortsansässigen, in Gestaltungsfragen ausgewiesenen Fachleuten.

Bauvoranfragen und Baugesuche können durch die Baukommission in folgenden Fällen dem Fachausschuss zur Beurteilung vorgelegt werden:

- In Fällen, welche für das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung sind oder spezielle baugestalterische Fragen aufwerfen,

- im Falle von Zonen mit Planungsplicht, der Befreiung von der Planungspflicht oder von Überbauungsordnungen,

- im Falle einer Inanspruchnahme der Gestaltungsfreiheit gemäss kantonalem Baugesetz (Art. 75 BauG),

- im Falle von wesentlichen Abweichungen von zonenprägenden Bauvorschriften.