Pflegeverhältnisse von Kindern und Jugendlichen

Wer Kinder und Jugendliche mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich in seiner Familie aufnimmt, braucht es eine Bewilligung. Wenn der Aufenthalt weniger lang ist, aber regelmässig erfolgt, ist dieser auch bewilligungspflichtig.

Die Fachstelle ist als Pflegekinderaufsicht (PKA)-Regionalstelle Mittelland Süd für die Gemeinden des östlichen Teils des Aarelaufes zuständig:

Konolfingen, Arni, Biglen, Bowil, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Landiswil, Mirchel, Niederhünigen, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen, Zäziwil, Münsingen, Oberdiessbach, Brenzikofen, Herbligen, Linden, Wichtrach, Gerzensee, Jaberg, Kiesen, Kirchdorf, Oppligen, Rubigen

Weiterführende Informationen zu den Pflegeverhältnissen und insbesondere die Gesuchsvorlagen zur Beantragung der Bewilligung finden Sie auf der Webseite des kantonales Jugendamtes.