Pflegeverhältnisse von Kindern und Jugendlichen

Wer Kinder und Jugendliche mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich in seiner Familie aufnimmt, braucht es eine Bewilligung. Wenn der Aufenthalt weniger lang ist, aber regelmässig erfolgt, ist dieser auch bewilligungspflichtig.

Die Fachstelle ist als Pflegekinderaufsicht (PKA)-Regionalstelle Mittelland Süd für die Gemeinden des östlichen Teils des Aarelaufes zuständig:

Konolfingen, Arni, Biglen, Bowil, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Landiswil, Mirchel, Niederhünigen, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen, Zäziwil, Münsingen, Oberdiessbach, Brenzikofen, Herbligen, Linden, Wichtrach, Gerzensee, Jaberg, Kiesen, Kirchdorf, Oppligen, Rubigen

Weiterführende Informationen zu den Pflegeverhältnissen und insbesondere die Gesuchsvorlagen zur Beantragung der Bewilligung finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Jugendamtes. 

Sie betreuen weiterhin ein bereits platziertes volljähriges Pflegekind. Die Bewilligung von der Wohnsitzgemeinde wird im Rahmen eines verkürzten Abklärungsverfahren ausgestellt. Das entsprechende Gesuch finden Sie unter diesem Link.

Sie möchten nebst dem volljährigen Pflegekind weitere erwachsene Personen betreuen. Dafür ist das Standard-Gesuch für bis zu drei Plätzen nötig. Mehr Informationen finden Sie unter Platzierung von erwachsenen Personen im privaten Haushalt.

Wenn das erwachsen gewordene Pflegekind mit Ihnen verwandt ist, brauchen Sie keine Bewilligung.