Feuerwerk / Himmelslaternen
Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerk ist gemäss Artikel 5 des Polizeireglements Konolfingen an folgenden Tagen gestattet:
- 1. August
- Silvester
An allen anderen Tagen benötigen Sie eine Bewilligung der Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit.
Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und fragen Sie nach dem Gesuchsformular.
Wichtig ist:
- Die umliegende Nachbarschaft ist durch Sie selbständig zu informieren.
- Bei einem allfälligen Feuerverbot, wird eine erteilte Bewilligung gegenstandslos.
Himmelslaternen
Gemäss Artikel 5, Absatz 3, des Polizeireglements Konolfingen ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen und Ähnlichem bewilligungspflichtig. Bestandteile aus nicht verrottbaren Materialien sind verboten.
Trotz der Vorgabe, dass eine Himmelslaterne nur aus biologisch abbaubaren Materialien bestehen darf, bleibt viel Abfall übrig (Schirm aus Papier; Bambus Kreis, damit der Schirm geöffnet bleibt; Schnüre, die den Brennkörper halten). Die Flugrichtung kann bei solchen Objekten nicht gesteuert werden und die Laternen bleiben meist irgendwo auf Landwirtschaftsland, im Wald oder auf einer Weide liegen. Da es sich um Littering handelt, kann die Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit keine Bewilligungen mehr erteilen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit (031 790 45 45 / E-Mail)