Platzierungen von erwachsenen Personen im privaten Haushalt
Wer erwachsene Personen mit Pflege-, Betreuungs- oder Therapiebedarf während mindestens vier Stunden pro Woche im privaten Haushalt betreut, benötigt eine Bewilligung der Gemeinde. Wenn der Aufenthalt mit Übernachtung und regelmässig erfolgt, ist dieser bewilligungspflichtig.
Die Fachstelle ist für die Abklärung der Gesuche und für die Aufsicht der Platzierungsverhältnissen in den folgenden Gemeinden zuständig:
Arni, Biglen, Bowil, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Konolfingen, Landiswil, Mirchel, Niederhünigen, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen und Zäziwil
Weitere Informationen der Fachstelle finden Sie auf dem Merkblatt (Hyperlink auf Merkblatt) sowie in den Richtlinien (Hyperlink auf Richtlinien). Die Gesuchsvorlage sowie weiterführende Informationen sind zudem auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) verfügbar.