Elektronisches Baubewilligungsverfahren „eBau“ – ab 1. März 2022 obligatorisch
Mit eBau steht eine zentrale elektronische Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Seit Dezember 2019 können Baugesuche bei der Abteilung Bau freiwillig über eBau eingereicht werden.
Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch: Das Baugesuch wird im eBau-Portal ausgefüllt. Die Pläne sowie die erforderlichen Beilagen werden ins eBau-Portal hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch, die unterzeichneten Baupläne sowie die unterzeichneten Beilagen sind bei der Gemeinde zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt.
Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe.