Gemeindeversammlung vom 24. November 2026

um 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Konolfingen

Traktandenliste

Traktanden

Referenten


1.

Genehmigung des Budgets, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer Jahr 2027 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2027 und die Finanzplanung 2028 bis 2031

Benjamin Schmalz, RC Finanzen / Steuern


2.

Ersatz Trinkwasserleitung Kanalweg ab Hydrant Nr. 70 bis Anschluss Inselistrasse; Genehmigung Verpflichtungskredit

Thomas Plüss, RC Tiefbau


3.

Neustart und Wiederaufnahme Schulraumplanung Oberstufenzentrum mit Sporthalle; Genehmigung Planungskredit

David Hofer, RC Bildung / Kultur / Sport


4.

Verschiedenes

Jonas Rohrer, Gemeindepräsident


Traktandum 1

Genehmigung des Budgets, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer Jahr 2027 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2027 und die Finanzplanung 2028 bis 2031

Referent: Benjamin Schmalz, Ressortchef Finanzen/Steuern


Hier können Sie das Budget 2027 einsehen.

Traktandum 2

Ersatz Trinkwasserleitung Kanalweg ab Hydrant Nr. 70 bis Anschluss Inselistrasse; Genehmigung Verpflichtungskredit

Referent: Thomas Plüss, Ressortchef Tiefbau

Basierend auf das Werterhaltungsmanagement und aus Gründen der Versorgungssicherheit müssen die Wasserleitungen der Wasserversorgung Konolfingen im Bereich des Gwärbkanals (Kanalweg/Libellenweg) ersetzt werden.

Ursprünglich war vorgesehen, das Projekt zeitgleich mit dem Wasserbauplan Gwärbkanal zu realisieren. Die Arbeiten des Wasserbauplans wurden im September 2026 aufgenommen. Aufgrund des vorliegenden Kostenvoranschlags fällt die Kreditgenehmigung der Trinkwasserleitung in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung und wird am 24. November 2026 zum Beschluss vorgelegt – ein Beschluss an der Gemeindeversammlung im Juni war zeitlich nicht möglich.

Die Ingenieurarbeiten (Projektierung und Baugesuch) wurden aufgenommen – die weiteren Projektphasen (Submissionen Baumeister- und Rohrlegearbeiten / Ausführung) stehen in Abhängigkeit mit dem Beschluss (Kreditgenehmigung) der anstehenden Gemeindeversammlung. Das Baubewilligungsverfahren wurde im August 2026 eingeleitet.

Die Ausführung erfolgt nächstes Jahr (vorbehalten bleiben die Kreditgenehmigung und der Gesamtbauentscheid) – abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten.

Das Wohnquartier Kanalweg wird ab der Hünigenstrasse erschlossen und bei der Inselistrasse wird der bisherige Anschluss für den Kanalweg abgehängt. Im Bereich des Libellenwegs wird eine neue Leitung (Ringschluss) erstellt.

Vorliegend handelt es sich um eine kostenoptimierte Linienführung (Wegfall eines Leitungsersatzes unter dem Gwärbkanal).

Für den Ersatz der Trinkwasserleitung werden verlegt (konventioneller Grabenbau):

  • Hauptleitung mit einem Durchmesser von 125 mm: Länge = ca. 220 m
  • 13 Hausanschlussleitungen bis zur Parzellengrenze inkl. Armaturen mit einem Durchmesser von 40 mm resp. 50 mm: Länge = ca. 135 m

Zudem wird ein Hydrant ersetzt sowie ein weiterer Hydrant abgebrochen und neu an einem anderen Standort platziert.

Innerhalb des Projektperimeters befinden sich keine öffentlichen Abwasserleitungen. Bezüglich öffentlicher Beleuchtung laufen noch Abklärungen.

Der Kostenvoranschlag setzt sich wie folgt zusammen:


Antrag an die Gemeindeversammlung

Für den Ersatz der Trinkwasserleitung Kanalweg ab Hydrant Nr. 70 bis zum Anschluss Inselistrasse ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 353'000.00 (inkl. 8.1 % MwSt.) zu Lasten Konto Nr. 7100.5031.32 zu genehmigen. Teuerungsbedingte Mehrkosten (gem. Entwicklung Baupreisindex Espace Mittelland, Basis Oktober 2025, Stand April 2026) werden genehmigt.

Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission

Das Geschäft wurde durch die Geschäftsprüfungskommission geprüft. Den Stimmberechtigten wird die Annahme des Antrags empfohlen.

Traktandum 3

Neustart und Wiederaufnahme Schulraumplanung Oberstufenschulzentrum mit Sport-halle; Genehmigung Planungskredit

Referent: David Hofer, Ressortchef Bildung / Kultur / Sport

Nach einem Unterbruch rollt die Planung für die Sanierung und Erneuerung des Oberstufenzentrums Stockhorn wieder an. Um die nächsten Planungsschritte auszulösen, ist ein neuer Planungskredit erforderlich.

In der Abstimmungsvorlage von 2018 zur Schullandschaft Stalden (Änderung der baurechtlichen Grundordnung und Bewilligung eines Verpflichtungskredits) war gleichzeitig im Sinne der Einheit der Materie "Schulraumplanung" ein Planungskredit für das Oberstufenzentrum Stockhorn (OSZ) enthalten, um den Investitionsbedarf der gesamten Schule transparent aufzuzeigen. Heute zeigt sich, dass eine Verknüpfung der beiden Grossprojekte nicht mehr sinnvoll ist. Mit der vorliegenden Schlussabrechnung der Schullandschaft Stalden besteht weder zeitlich noch sachlich eine Abhängigkeit zur Planung des OSZ. Somit soll die Planung für die Sanierung und Erneuerung des OSZ separat wieder aufgenommen werden.

Nach einem Informations- und Partizipationsanlass im Jahr 2024 und einer Online-Umfrage bei der Bevölkerung zeigte sich, dass der Bedarf an neuem Schul- und Sportraum anerkannt ist. Das Bedürfnis nach einer Dreifach-Sporthalle ist ebenfalls gegeben. Diskutiert wurde hingegen der Standort – auf Wunsch der Bevölkerung prüfte der Gemeinderat weitere mögliche Standorte. Nach eingehender Prüfung zweier weiterer Standorte kam der Gemeinderat zum Schluss, dass der Standort Stockhornstrasse weiterverfolgt wird und somit die zwei alternativen Standorte verworfen werden.

Das Oberstufenzentrum bietet den Schülerinnen und Schülern nicht mehr zeitgemässe infrastrukturelle Bedingungen, das Sporthallen-Angebot ist ebenso unbefriedigend und die Situation mit zwei Standorten ist organisatorisch herausfordernd und pädagogisch belastend. Um die für den Ort beste Lösung hervorzubringen und eine konkretere Kostenschätzung zu ermöglichen, soll in einem nächsten Schritt ein Studienauftrag für die beiden Varianten Umbau/Erweiterung und Neubau am Standort Stockhornstrasse erarbeitet werden.

Bevor der Studienauftrag gestartet wird, braucht es eine Zustimmung zum Planungskredit, über den an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2026 abgestimmt wird.

Der Planungskredit, ausmachend Fr. 530'000.00 (inkl. 8.1 % MwSt., 10 % Reserve und Rundung), für den Studienauftrag Oberstufenschulzentrum Stockhorn mit Sporthalle setzt sich wie folgt zusammen:

Sollte der neue Planungskredit abgelehnt werden, müsste die Planung gestoppt und die Situation neu analysiert werden. Der Sanierungsbedarf bleibt jedoch bestehen und provisorische, teils kostenintensive Unterhaltsarbeiten müssten bis zur erneuten Aufnahme der Planung umgesetzt werden.

Im Vorfeld der Gemeindeversammlung fand am 10. November 2026 eine Informationsveranstaltung statt – vorgängig konnte das Oberstufenzentrum Stockhorn besichtigt werden. Dadurch konnten der Stand der Planung sowie die weiteren Schritte dargelegt werden. Zudem wurde der bevorstehende Studienauftrag erläutert und im Hinblick auf die Gemeindeversammlung wurde der Planungskredit präsentiert. Ebenfalls wurde aufgezeigt, was eine Ablehnung des Kredits zur Folge hätte.

Die Bevölkerung wird zu einem späteren Zeitpunkt an der Urne über den Verpflichtungskredit hinsichtlich der Umsetzung eines Projekts befinden können.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Für den Neustart und die Wiederaufnahme der Schulraumplanung Oberstufenschulzentrum mit Sporthalle ist ein neuer separater Planungskredit von Fr. 530'000.00 (inkl. 8.1 % MwSt.) zu Lasten Konto Nr. 2170.5040.08 zu genehmigen.

Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission

Das Geschäft wurde durch die Geschäftsprüfungskommission geprüft. Den Stimmberechtigten wird die Annahme des Antrags empfohlen.

Traktandum 4

Informationen über die aktuellen Projekte

  • Anschluss ARA Worblental
  • Ortsplanung
  • Freiwerdende Schulliegenschaften
  • Wasserbauplan Chisebach
  • Hochwasserschutz Tonisbach

Hinweise

  • Die Unterlagen zu den Geschäften können 30 Tage vor der Versammlung, das heisst ab
    23. Oktober 2026, bei der Gemeinde Konolfingen, Empfang, eingesehen werden. Ab diesem Datum kann bei der Abteilung Finanzen das Budget 2027 bezogen werden.
  • Gegen den Wortlaut des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 04. Juni 2026 sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat es gemäss Gemeindeordnung GO Art. 40 an seiner Sitzung vom 5. August 2026 genehmigt.
  • Das Protokoll der Versammlung vom 24. November 2026 liegt ab 18. Dezember 2026 während 30 Tagen bei der Gemeinde Konolfingen, Empfang, öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen den Wortlaut beim Gemeinderat Konolfingen schriftlich Einsprache erhoben werden.
  • Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Abend wird mit einem Apéro ausklingen.

Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Versammlung freundlich ein.

Gemeinderat Konolfingen