Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026

um 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Konolfingen

Traktandenliste

Traktanden

Referenten


1.

Genehmigung der Gemeinderechnung 2025

Benjamin Schmalz, RC Finanzen / Steuern


2.

Genehmigung Verpflichtungskredit für das Bauprojekt KiJu@Inseli

Simon Buri, RC Hochbau / Planung


3.

Verkauf Kindergarten Sonnrain

Simon Buri, RC Hochbau / Planung


4.

Kenntnisnahme der Kreditabrechnung für den Ersatz Trinkwasserleitung Thunstrasse ab Liegenschaft Nr. 60 bis Hydrant Nr. 186

Thomas Plüss, RC Tiefbau


5.

Verschiedenes

Jonas Rohrer, Gemeindepräsident


Traktandum 1

Genehmigung der Jahresrechnung 2025

Referent: Benjamin Schmalz, Ressortchef Finanzen/Steuern


Hier
können Sie die Jahresrechnung 2025 herunterladen. 

Traktandum 2

Genehmigung Verpflichtungskredit für das Bauprojekt KiJu@Inseli

Referent: Simon Buri, Ressortchef Hochbau / Planung

Ausgangslage

Die Gemeinde Konolfingen führt seit 2010 die Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen mit 14 Mitarbeitenden. Die Gemeinde führt die Fachstelle als Sitzgemeinde und ist dafür verantwortlich, dass die Fachstelle ihre Leistungen in insgesamt 17 Gemeinden wirkungsvoll und effizient erbringen kann.

Für die Kinder- und Jugendarbeit konnte bisher keine zufriedenstellende Lösung für Büro, Materiallager sowie Abstellflächen für die Betriebsfahrzeuge und Anhänger gefunden werden, was negative Auswirkungen auf die Betriebsabläufe und die Arbeitszufriedenheit hat. Mit dem Freiwerden von Lagerraum und einer Wohnung im ehemaligen Feuerwehrmagazin an der Niesenstrasse 7 besteht aktuell eine Übergangslösung. Da das Gebäude als Teil der Desinvestitionen verkauft werden soll und der Standort keinen niederschwelligen Zugang für die Kinder und Jugendlichen bietet, wurde nach einer längerfristigen Lösung gesucht.

Vorgesehene Lösung

Mit der Fertigstellung des Schulhauses Kaleidoskop auf Sommer 2025 wurde der Kindergarten Inseli frei. Die Räumlichkeiten eignen sich mit einer Ergänzung durch einen Anbau optimal als Jugendraum und als Standort für die Kinder- und Jugendfachstelle. Da sich viele Kinder und Jugendliche in der Freizeit auf dem Inseli-Areal aufhalten, schafft der neue Standort einen deutlich einfacheren Zugang zur Kinder- und Jugendarbeit, was einen grossen Mehrwert für Konolfingen und die Region darstellt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, dass er die Kinder- und Jugendfachstelle auf der gemeindeeigenen Parzelle Inseli ansiedeln möchte.

In der Folge wurde ein Bauprojekt erarbeitet, welches sich an folgenden Eckpunkten orientierte:

  • Minimale bauliche Anpassungen am bestehenden Kindergartengebäude
  • Jugendraum im bestehenden Kindergarten (seit Herbst 2025 bereits umgesetzt)
  • Synergien zwischen Jugendraum und Fachstelle durch gemeinsam genutzte Flächen (Küche, Toiletten, Pausenraum)
  • Anbau für Büro und Lager der Kinder- und Jugendfachstelle

Im bestehenden Gebäude werden lediglich die Sanitäranlagen und die Küche saniert sowie die bestehende Ölheizung ersetzt. Beim Anbau handelt es sich um einen einfachen, funktionalen Bau, der auf die Bedürfnisse der Kinder- und Jugendfachstelle zugeschnitten ist und zehn Mitarbeitenden Platz bietet. Die vier Schulsozialarbeitenden haben ihr Büro in den Schulen. Insgesamt werden mit dem Anbau 60 m² beheizte Fläche für die Arbeitsplätze sowie rund 60 m² unbeheizte Fläche für das Lager geschaffen, die Umgebung angepasst und Parkplätze erstellt. Um die Kosten minimal zu halten, sind im Hinblick auf die Arbeitsflächen keine Reserven vorgesehen.

Für den Gemeinderat stand ein grosses Kostenbewusstsein beim Projekt im Vordergrund. Deshalb wurden nach der Erarbeitung des ersten Vorprojekts zusätzliche Einsparungen von über Fr. 100'000.00 vorgenommen. Dabei wurde auch geprüft, ob sich der Pavillon der ehemaligen Tagesschule im Kirchbühl sinnvoll in das Bauprojekt integrieren lässt. Da eine solche Lösung bauliche Risiken und keine finanziellen Vorteile mit sich bringt, wurde sie verworfen.

Auszug aus dem Vorprojekt vom 21.08.2025
Auszug aus dem Vorprojekt vom 21.08.2025

Kosten

Die Gemeinde Konolfingen übernimmt als Sitzgemeinde die Finanzierung des Bauprojekts und stellt den 16 Anschlussgemeinden die Nutzung der Räumlichkeiten jährlich anteilsmässig in Rechnung.

Kostenzusammenstellung

Vorprojektstudien zum Projekt


Vorprojektstudien (bisher geleistete Arbeiten)

Fr. 30'000.00



Zusammenstellung der Projektkosten nach Hauptgruppen


BKP 1 Vorbereitungsarbeiten

Fr. 10'000.00


BKP 2 Gebäude

Fr. 643'000.00


BKP 4 Umgebung

Fr. 30'000.00


BKP 5 Baunebenkosten - Annahme

Fr. 17'000.00


BKP 6 Reserve

Fr. 30'000.00


Total Projektkosten

Fr. 730'000.00


Gesamtkosten inkl. 8.1 % MwSt. ca.

Fr. 760'000.00


Zeitplan

Bei Zustimmung durch die Gemeindeversammlung ist vorgesehen, in der zweiten Jahreshälfte 2026 das Baubewilligungsverfahren einzuleiten. Die Bauarbeiten sind für das Jahr 2027 geplant. Nach Vollendung des Bauprojekts erfolgt der Bezug der Räumlichkeiten.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Für das Projekt "KiJu@Inseli", Um- und Anbau Kinder- und Jugendfachstelle im Inseli, ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 760'000.00 zu genehmigen. Allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten gemäss dem schweizerischen Baupreisindex Espace Mittelland (Neubau, Stand 1. Oktober 2025: 117.1 Punkte) werden ebenfalls genehmigt.

Tag der offenen Tür

Um allen Interessierten die Möglichkeit zu bieten, die Räumlichkeiten zu besichtigen und das Projekt vor Ort kennenzulernen, stehen am 30. Mai 2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr die Türen des ehemaligen Kindergartens offen. Die Projektverantwortlichen werden vor Ort sein und beantworten gerne Ihre Fragen.

Traktandum 3

Verkauf Kindergarten Sonnrain

Referent: Simon Buri, Ressortchef Hochbau / Planung

Ausgangslage

Nach Inbetriebnahme des neuen Schulhauses Kaleidoskop wird die Liegenschaft Sonnrainstrasse 42b, Kindergarten Sonnrain, nicht mehr für schulische Zwecke benötigt. Die Gemeinde Konolfingen hat keinen weiteren Verwendungszweck für die Räumlichkeiten. Ein Verkauf generiert einen ausserordentlichen Erlös und reduziert die Unterhaltskosten, welche die finanzielle Situation der Gemeinde stärken. Aus diesen Gründen soll die Liegenschaft im Rahmen der Desinvestitionsstrategie des Gemeinderats veräussert werden.

Entwidmung und Bestimmung Mindestverkaufspreis

Dient eine Liegenschaft der Gemeinde der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe wie ein Kindergarten, stellt sie Verwaltungsvermögen dar. Soll eine solche Liegenschaft nicht mehr für die öffentliche Aufgabenerfüllung, sondern als Vermögensanlage wie im vorliegenden Fall verwendet werden, muss das finanzkompetente Organ der Gemeinde der Überführung ins Finanzvermögen zustimmen.

Zur Vorbereitung des Verkaufs wurde eine Verkehrswertschatzung in Auftrag gegeben. Gemäss dieser aktuellen Verkehrswertschatzung liegt der Verkehrswert der Liegenschaft über Fr. 300'000.00. Damit ist die Gemeindeversammlung das zuständige Gemeindeorgan für die Entscheide zum Verkauf und der Entwidmung der Liegenschaft.

Die Liegenschaft soll der meistbietenden Person oder Körperschaft und für mindestens Fr. 600'000.00 (Verkehrswert) verkauft werden. Der auf den ersten Blick moderate Verkehrswert ist dadurch begründet, dass für die Nutzung als Wohnung Investitionen in verschiedene bauliche Anpassungen nötig sind, da die Räumlichkeiten für die Nutzung als Kindergarten konzipiert sind.

Vorgesehenes Vorgehen für den Verkauf

Die Nutzung der Parzelle ist gemäss geltender Überbauungsordnung «Terrassenüberbauung Tonisbach» auf die Verwendung als Kindergarten beschränkt. Die erforderliche geringfügige Anpassung der Überbauungsordnung wurde bereits eingeleitet und die abschliessende Genehmigung ist beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung hängig.

Sobald die Genehmigung durch den Kanton vorliegt, wird der Verkaufsprozess eingeleitet, welcher allen Interessierten offenstehen wird.

Antrag an die Gemeindeversammlung

  1. Die Umwidmung der Liegenschaft Sonnrainstrasse 42b vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen ist zu genehmigen.
  2. Der Gemeinderat wird ermächtigt, den Verkauf der Liegenschaft Sonnrainstrasse 42b an die meistbietende Person oder Körperschaft, mindestens aber für Fr. 600'000.00, durchzuführen und sämtliche hierfür notwendigen Verträge zu unterzeichnen.
  3. Der aus dem Verkauf resultierende Gewinn ist vollumfänglich in die Spezialfinanzierung "Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen" einzulegen. Der hierfür erforderliche Nachkredit zu Lasten Konto Nr. 9900.3893.01 ist zu genehmigen.

Traktandum 4

Kenntnisnahme der Kreditabrechnung für den Ersatz Trinkwasserleitung Thunstrasse ab Liegenschaft Nr. 60 bis Hydrant Nr. 186

Referent: Thomas Plüss, Ressortchef Tiefbau

Die Gemeindeversammlung hat am 6. Juni 2024 dem Antrag des Gemeinderates "Genehmigung des Verpflichtungskredits von Fr. 315’000.00 inkl. MwSt. für den Ersatz der Trinkwasserleitung Thunstrasse – ab Liegenschaft Nr. 60 bis Liegenschaft Nr. 73 inkl. teuerungsbedingte Mehrkosten (gem. Entwicklung Baukostenindex)" grossmehrheitlich mit einer Enthaltung zugestimmt.

Mittlerweile sind die Arbeiten abgeschlossen und abgerechnet.

Der Gemeinderat genehmigte am 18. Februar 2026 die Abrechnung:

  • abgerechnet:       Fr. 314’278.10
  • Minderaufwand:  Fr.       721.90

Traktandum 5

Informationen über die aktuellen Projekte

  • Tonisbach
  • Kreuzplatz 1, ehem. UBS-Räumlichkeiten
  • Schulraumplanung
  • Lebensart
  • Hünigenstrasse
  • Ortsplanung

Hinweise

  • Die Unterlagen zu den Geschäften können 30 Tage vor der Versammlung, das heisst ab 4. Mai 2025, bei der Gemeinde Konolfingen, Empfang, eingesehen werden. Ab diesem Datum kann bei der Abteilung Finanzen die Gemeinderechnung 2025 bezogen werden.
  • Das Protokoll der Versammlung vom 4. Juni 2026 liegt ab 25. Juni 2026 während 30 Tagen bei der Gemeinde Konolfingen, Empfang, öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen den Wortlaut beim Gemeinderat Konolfingen schriftlich Einsprache erhoben werden.
  • Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung finden die Ehrungen für das Jahr 2025 sowie die Prämierung der schönsten Kühe statt.

Der Abend wird mit einem Apéro ausklingen.

Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Versammlung freundlich ein.

Gemeinderat Konolfingen