Landschaftsplanung – öffentliche Mitwirkung
Die Gemeinde Konolfingen bringt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das Geschäft "Landschaftsplanung" zur öffentlichen Mitwirkung.
Die öffentliche Mitwirkung findet vom 21. August 2026 bis am 24. September 2026 statt. Am 27. August 2026, 19.30 Uhr wurde im Saal der Röm.-kath. Kirche ein Informationsanlass durchgeführt. Die Präsentation kann weiter unten eingesehen werden.
Die Unterlagen können nachfolgend elektronisch eingesehen werden und liegen zudem ebenfalls ab dem 21. August 2026 bei der Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben oder Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeinde Konolfingen, Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen zu richten.
Hinweise:
- Die vorgesehenen Änderungen sind in den Dokumenten „Aenderung Richtplan Raumentwicklung RRE“, „Aenderung Baureglement“ sowie „Aenderung Zonenplan“ enthalten.
Die übrigen Dokumente der öffentlichen Mitwirkung dienen der Erläuterung und transparenten Herleitung der vorgesehenen Änderungen. - Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Auflage eingereicht werden.
Unterlagen der öffentlichen Mitwirkung: