Medienmitteilung Gemeinderat Konolfingen
Totalrevision des Reglements über die Benützung von Gemeindeanlagen wird aufgehoben und neu beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 5. Juni 2024 das Reglement über die Benützung von Gemeindeanlagen erlassen. Gegen das totalrevidierte Reglement wurde das fakultative Referendum mit 618 Unterschriften ergriffen, da das Referendumskomitee mit den Gebühren für die Nutzung des Mehrzweckplatzes für Tierschauen nicht einverstanden war.
In einem Austausch mit dem Referendumskomitee – bestehend aus vier verschiedenen Tierzucht-Vereinen – wurden die verschiedenen Gesichtspunkte diskutiert und eine einvernehmliche Lösung gefunden. Die Tierzucht-Vereine haben dem Gemeinderat beantragt, die neue Lösung zur Genehmigung vorzulegen. Gestützt auf die vorgebrachten Argumente und die neue Interessenabwägung ist der Gemeinderat Konolfingen gewillt, die Benützungsgebühren für den Mehrzweckplatz entsprechend anzupassen.
Die juristischen Abklärungen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung ergaben, dass gemäss unserer Gemeindeordnung den Stimmberechtigten die ursprünglich durch den Gemeinderat verabschiedete Version zur Beschlussfassung an der Urne vorzulegen ist. Aufgrund der Einigung mit dem Referendumskomitee beabsichtigt der Gemeinderat, den Beschluss vom 5. Juni 2024 aufzuheben und die Totalrevision des Benützungsreglements mit den Anpassungen neu zu verabschieden. Dies hat zudem den Vorteil, dass gleichzeitig die Benützungsgebühren für die neue Schullandschaft Stalden integriert werden können.
Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass das Geschäft nicht wie ursprünglich kommuniziert der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2025 zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Gemeinderat wird unter dem Traktandum "Verschiedenes" an der Gemeindeversammlung informieren. Nach der erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird das angepasste Reglement öffentlich aufgelegt und im Amtsanzeiger publiziert. Das totalrevidierte Reglement soll neu per 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Sollte anschliessend das fakultative Referendum ergriffen werden, werden die Stimmberechtigten gemäss Art. 4 Bst. d der kommunalen Gemeindeordnung an der Urne über die Reglementsanpassungen abstimmen können.
Das Vorgehen wird vom Referendumskomitee der Tierzucht-Vereine unterstützt.
Der Gemeinderat bedauert, dass die formellen Vorgaben dazu führen, dass das angedachte Verfahren nicht wie gewünscht erfolgen kann und entschuldigt sich dafür.