Petition "Tempo 30 auf der Thunstrasse"

Der Gemeinderat Konolfingen hat die Petition „Tempo 30 auf der Thunstrasse“, die von 39 Personen unterzeichnet wurde, sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2024 behandelt. Nach entsprechender Analyse sieht der Gemeinderat von einem Antrag an den Kanton auf dauerhafte Geschwindigkeitsreduktion ab.

Die Thunstrasse ist eine stark befahrene Kantonsstrasse. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden bereits einige Massnahmen (bspw. Verkehrsberuhigung durch Kreisel-Neubau) umgesetzt – weitere Massnahmen (bspw. Verkehrsführung künftiger Parkplatz Schullandschaft Stalden entlang Thunstrasse) werden zeitnah realisiert. Weitere bemängelte Themen sind in der Zuständigkeit des Kantons und wurden entsprechend weitergeleitet.

Aufgrund der bereits vorgenommenen resp. noch anstehenden Massnahmen sieht der Gemeinderat von einem Antrag an den Kanton auf dauerhafte Geschwindigkeitsreduktion ab.

Die Verkehrssicherheit, insbesondere diejenige der Schulkinder, hat für den Gemeinderat oberste Priorität. Deshalb wird die Situation weiterhin beobachtet und allenfalls mit den zuständigen Stellen beurteilt.

Heinz Suter, Fokus Konolfingen

Auskunft

Heinz Suter, Fokus Konolfingen
Gemeindepräsident

Tel. +41 31 790 45 45
Mobile +41 79 652 25 22
E-Mail heinz.suter@konolfingen.ch

Weilerzone – Verzicht auf Einzonungen in die Weilerzone zum aktuellen Zeitpunkt

Im Herbst 2017 gingen bei der Gemeinde Unterschriften zum "Antrag für Weiler Herolfingen" ein. Der Gemeinderat setzte sich intensiv mit dem Anliegen einer Weilerzone auseinander. An der Sitzung vom 20. November 2024 hat der Gemeinderat nun beschlossen, dass er zum aktuellen Zeitpunkt auf die Einzonungen in die Weilerzone in Gysenstein und Herolfingen verzichtet.

Nach der Eingabe im Herbst 2017 wurden diverse Abklärungen getroffen, Informationsanlässe durchgeführt, Gespräche mit Grundeigentümerschaften geführt, Besprechungen mit Amts-/Fachstellen abgehalten, eine Umfrage sowie eine Mitwirkung durchgeführt.

An der Sitzung vom 20. November 2024 hat der Gemeinderat nun beschlossen, dass er zum aktuellen Zeitpunkt auf die Einzonungen in die Weilerzone in Gysenstein und Herolfingen verzichtet.

Seit Planungsbeginn für die Weilerzonen war klar, dass in gewissen Situationen ein Interessenkonflikt zwischen Einzonungswilligen und Landwirtschaftsbetrieben entstehen kann. Diese Konfliktsituationen kristallisierten sich in der Mitwirkung eindeutig heraus. Der Gemeinderat musste nun eine Interessenabwägung machen und den Entscheid fällen, wie respektive ob die Einzonungen in die Weilerzone erfolgen sollen.

Für die Einzonung in die Weilerzone sprach, dass die Einzonungswilligen bisher nicht nutzbare Gebäudevolumen für Wohnen oder Gewerbe nutzen könnten, was im Sinn der Siedlungsentwicklung nach innen ist. Demgegenüber standen mögliche Einschränkungen für Landwirtschaftsbetriebe. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Geruchsabstände zu umliegenden Wohn- oder Gewerbegebäuden, welche die Landwirtschaftsbetriebe einhalten müssen. Die nationale Gesetzgebung im Bereich der Geruchsabstände ist starr ausgestaltet und sieht derzeit keine ausreichenden Ausnahmeregelungen vor, die eine konfliktfreie Koexistenz von Weilerzone und Landwirtschaftsbetrieben ermöglichen würden. Die Geruchsabstände werden bei einem Baubewilligungsverfahren oder im Fall einer Klage aus der Nachbarschaft überprüft. Der Abstand wird immer zum am nächsten gelegenen Wohn- oder Gewerberaum gemessen. Wird der Abstand unterschritten, muss der Landwirtschaftsbetrieb geruchsreduzierende Massnahmen ergreifen, z. B. der Einbau einer kostenintensiven Filteranlage, oder die Tierhaltung an einen anderen Standort verlegen. Im krassesten Fall können solche Massnahmen zur Einhaltung der Geruchsabstände zu einer Betriebsaufgabe führen.

Der Gemeinderat hat diese Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen. Er sieht und anerkennt die Vorteile, welche die Weilerzone für die Einzonungswilligen gebracht hätte. Für ihn wiegen die möglichen einschneidenden Nachteile für die Landwirtschaftsbetriebe aktuell aber schwerer. Unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, besonders wegen der geltenden nationalen Gesetzgebung, erscheinen ihm die möglichen Konsequenzen für die Landwirtschaftsbetriebe zu schwerwiegend. Aus diesen Gründen verzichtet er zum aktuellen Zeitpunkt auf die Einzonungen in die Weilerzone.

Er bedauert sehr, den Einzonungswilligen keinen besseren Bescheid mitteilen zu können. Der Gemeinderat ist aber bereit, anlässlich der regelmässigen Aktualisierungen des Zonenplans, die etwa alle fünf Jahre stattfinden, die Weilerzone wieder zu prüfen – dies sofern sich die Gesetzgebung auf nationaler Ebene verändert und eine konfliktfreiere Koexistenz von Weilerzone und Landwirtschaftsbetrieben ermöglicht.

Vom Entscheid betroffen ist auch das ehemalige Schulhaus Gysenstein. Bisher ging der Gemeinderat davon aus, dass das ehemalige Schulhaus in die Weilerzone eingezont werden kann. Dies wird nun aufgrund des Beschlusses hinfällig. Wird das ehemalige Schulhaus wieder in die Landwirtschaftszone zurückgezont, kommt das Raumplanungsgesetz zur Anwendung. Demnach kann die bestehende Bruttogeschossfläche zu Wohnzwecken oder stillem Gewerbe innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens umgenutzt werden.

An der grundsätzlichen Stossrichtung für das ehemalige Schulhaus ändert sich deshalb nichts: Der Gemeinderat wird die Umnutzung nun im Rahmen dieser rechtlichen Rahmenbedingungen weiterverfolgen.

Heinz Suter, Fokus Konolfingen

Auskunft

Heinz Suter, Fokus Konolfingen
Gemeindepräsident

Tel. +41 31 790 45 45
Mobile +41 79 652 25 22
E-Mail heinz.suter@konolfingen.ch