Streckenmassnahme ST-1 – Freimettigenstrasse - Katzengässli

Mitwirkung

Im Richtplan Verkehr der Gemeinde Konolfingen sind verschiedene Massnahmen vorgesehen. Darunter fallen auch sogenannte Streckenmassnahmen, welche auf den betroffenen Strecken zu einer verträglicheren Abwicklung des Verkehrs führen sollen.

Der Abschnitt Freimettigenstrasse – Katzengässli bildet die Streckenmassnahme ST-1. Die Gemeinde Konolfingen hat die B+S AG damit beauftragt, für diese Massnahme ein Vorprojekt zu erarbeiten. Der Abschnitt grenzt an die Gemeinden Freimettigen und Niederhünigen, weshalb vorliegend das Projekt gemeinsam erarbeitet wurde. Der Oberingenieurkreis II ist als Strasseneigentümer ebenfalls involviert.

Mittlerweile verabschiedete der Gemeinderat aller drei Gemeinden sowie der Oberingenieurkreis II das Vorprojekt zu Handen der Mitwirkung.

Das Vorprojekt beinhaltet unter anderem die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Freimettigenstrasse/Dorfstrasse (beides Kantonsstrassen), dem Katzengässli (Knoten Freimettigenstrasse/Dorfstrasse bis zur Liegenschaft Katzengässli Nr. 13) sowie der Schlossgutstrasse und der Bächlimattstrasse. Zudem ist auf dem Katzengässli die Markierung eines Fussgängerlängsstreifens vorgesehen. Ab der Liegenschaft Katzengässli Nr. 13 Richtung Niederhünigen ist vorgesehen, die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren.

Die Gemeinde Konolfingen bringt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das Vorprojekt "Streckenmassnahme ST-1 – Freimettigenstrasse - Katzengässli" zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Mitwirkung für die Massnahmen auf den Gemeindestrassen findet vom 1. Juni 2023 bis am 30. Juni 2023 statt und die Unterlagen inkl. Fragebogen können während dieser Zeit elektronisch eingesehen bzw. ausgefüllt werden (beachten Sie die nachfolgenden Unterlagen sowie den Link zur Umfrage). Die Unterlagen inkl. Fragebogen liegen zudem bei der Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen auf (Schalteröffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr).

Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben oder Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeinde Konolfingen, Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen zu richten – oder unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Fragebogens.

Hinweise:

Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eingereicht werden.

Der Oberingenieurkreis II sieht von einer Mitwirkung ab. Die Massnahmen auf dem Kantonsstrassenabschnitt (Freimettigen- und Dorfstrasse) sind somit nicht Bestandteil des Mitwirkungsverfahrens, sondern haben lediglich informativen Charakter.

Hier geht es zum Online-Fragebogen

Sascha Marti

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Sascha Marti
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