Teilrevision der Gemeindeordnung
Gemeindeurnenabstimmung von Sonntag, 29. November 2026
Der Gemeinderat hat für Sonntag, 29. November 2026, eine kommunale Urnenabstimmung angeordnet. Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Konolfingen werden gemäss Art. 4 Bst. a der Gemeindeordnung zur Vornahme folgender Urnenabstimmung eingeladen:
Teilrevision der Gemeindeordnung
Die Akten liegen ab Mittwoch, 28. Oktober 2026, während der Öffnungszeiten am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste/Sicherheit oder online öffentlich auf.
Die Stimmabgabe findet unter den gleichen Voraussetzungen wie für eidgenössische und kantonale Abstimmungen und Wahlen statt. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich oder brieflich ab (Art. 36 ff Reglement über Abstimmungen und Wahlen der Einwohnergemeinde Konolfingen, AWR).
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Konolfingen angemeldet sind (Art. 1 AWR).
Die Abstimmungslokale Gemeindehaus an der Bernstrasse 1 und Gysenstein sind für die persönliche Stimmabgabe am Sonntag, 29. November 2026, von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Für die briefliche Stimmabgabe wird auf die Weisungen auf dem Abstimmungskuvert verwiesen.
Das Stimmmaterial wird den Stimmberechtigten in der Kalenderwoche 45 zugestellt.
Der Gemeinderat