Teilrevision der Verwaltungsverordnung; Inkrafttreten per 01.01.2027
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Konolfingen an seiner Sitzung vom 16. September 2026 die Teilrevision der Verwaltungsverordnung genehmigte. Die Teilrevision der Verwaltungsverordnung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft. Vorbehalten bleiben allfällig dagegen erhobene Beschwerden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Erlass ist unten aufgeschaltet oder kann bei der Gemeinde eingesehen und bezogen werden.
Gemeinderat Konolfingen