Teilrevision Schulreglement und Teilrevision Reglement über die Benützung von Gemeindeanlagen
Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2026 die Teilrevisionen des Schulreglements und des Reglements über die Benützung von Gemeindeanlagen genehmigt. Die Änderungen beider Erlasse treten per 1. August 2026 in Kraft.
Nach Artikel 29 der Gemeindeordnung vom 25. September 2016 können fünf Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats betreffend Änderung von Reglementen den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt wird.
Folgende Erlasse unterstehen dem fakultativen Referendum:
- Schulreglement
- Reglement über die Benützung von Gemeindeanlagen
Die Reglemente können bei der Gemeinde Konolfingen, Empfang, oder hier eingesehen werden.