AKTUALISIERUNG DER BAURECHTLICHEN GRUNDORDNUNG – ÖFFENTLICHE AUFLAGE NACH ART. 60 BAUG

Der Gemeinderat Konolfingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung (bestehend aus Baureglement – Änderung 2023 und Änderungsplan des Zonenplans bezüglich Gewässerräumen und Naturgefahren) zur öffentlichen Auflage. Dazu liegen ebenfalls der Erläuterungsbericht zur Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung 2023, der Erläuterungsbericht zur Festlegung Gewässerräume in der baurechtlichen Grundordnung, der Arbeitsplan Gewässerräume – Plan Nord und der Arbeitsplan Gewässerräume – Plan Süd als orientierende Unterlagen auf.

Die Akten liegen vom 16. Februar 2023 bis 20. März 2023 am Schalter der Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen (Schalteröffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr) öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem untenstehend aufgeschalten.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet z. H. Gemeinderat Konolfingen, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen einzureichen.